Nachdem die Aktie der Deutschen Post kürzlich auf den höchsten Stand seit dem Corona-Crash geklettert ist, geben die DAX-Titel heute wieder etwas nach. Der Grund hierfür dürfte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein. Demnach war die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe rechtswidrig.
Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent. Geklagt hatte ein Verband verschiedener Postunternehmen gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hob damit das Ersturteil des Verwaltungsgerichts Köln auf.
Folgen des Urteils bisher noch nicht bekannt
Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte – etwa für das aktuell geltende Porto - ist zunächst nicht absehbar.
Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermäßigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht.
Das Urteil ist für die Post natürlich ärgerlich, zumal es bei zukünftigen Entscheidungen über das Briefporto noch eine Rolle spielen könnte. An den weiterhin guten Perspektiven der immer noch günstig bewerteten Post-Aktie ändert sich dadurch aber noch nichts. Anleger können auch wegen des attraktiven Charts des DAX-Titels weiter zugreifen. Der Stoppkurs sollte auf 21,50 Euro nachgezogen werden.
Mit Material von dpa-AFX
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