Die Experten der Actien-Börse verweisen auf Angaben der Deutschen Bank, wonach die Ausgaben für die "Aufarbeitung der Vergangenheit" im vergangenen Jahr 5,2 Milliarden Euro betragen haben. Mit dieser Benennung verschleiert die Bank die Ausgaben für bereits verlorene Gerichtsprozesse. Derzeit muss sich die Bank, ebenfalls nach Angaben der Bank, noch in 6.000 Prozessen den Anklagen stellen. Die Experten der Actien-Börse erwarten nun Folgendes: 1. Das bereinigte Vorsteuer-Ergebnis der Kernbank (Anmerkung der Redaktion: So drückt das die Bank aus.) dürfte in etwa den Vorjahreswert von 8,5 Milliarden Euro erreichen. 2. Irgendwann hat die Deutsche Bank alle von den Gerichten verhängten und noch zu verhängenden Strafen und Wiedergutmachungen bezahlt beziehungsweise in der Bilanz berücksichtigt (Anmerkung der Redaktion: Vor weniger als einem Jahr haben die Experten jedoch auch schon erklärt, zum Jahresende 2013 seien alle Aufwendungen für Gerichtsprozesse in der Bilanz der Deutschen Bank berücksichtigt und keine weiteren Rückstellungen mehr nötig.). Entscheidend sei nun für die wichtigste Industrie-Bank Deutschlands, die Qualität des Kerngeschäftes zu erhalten. Das sind 8,5 bis 9,0 Milliarden Euro Gewinn. An der Börse kostet die Deutsche Bank derzeit 36,8 Milliarden Euro, was einem "Kerngeschäfts-KGV" von mehr als 4 entspräche. Die Experten der Actien-Börse schreiben, was ein solcher Gewinn in zwei Jahren an der Börse wert ist (Anmerkung der Redaktion: Die Experten meinen damit den Aktienkurs der Deutschen Bank.), sollen sich die Leser doch gefälligst selbst ausrechnen. Ein Kursziel bis zum Jahresende 2014 anzugeben sei unmöglich, "eine Perspektive, die weitergeht, jedoch sehr wohl".
Börsenwelt Presseschau (Aus gegebenem Anlass: Der vorhergehende Text ist von der genannten Publikation übernommen sowie üblicherweise sinnwahrend gekürzt und verständlicher formuliert. Anmerkungen der Börsenwelt-Redaktion stehen ausschließlich in Klammern und sind mit dem Vorsatz "Anmerkung der Redaktion" gekennzeichnet. Eine Presseschau gibt Texte anderer Presseorgane wieder, ohne deren Sinn zu verändern. Kollege H. G. hat auf folgendes hingewiesen: Die Bezeichnung "endlos laufender Call-Optionsschein" ist nicht korrekt beziehungsweise irreführend, denn Optionsscheine (im strengen Sinne) haben immer eine Laufzeit. Korrekt müsste es "Turbo-Call-Optionsschein" etc. heißen. Im Sinne der leichteren Lesbarkeit behalten wir jedoch die Formulierung "endlos laufender Call-Optionsschein" bei.)
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