Die Aktie der Deutschen Bank verliert einmal mehr an Wert, wird ans DAX-Ende durchgereicht und verliert beinahe vier Prozent an Wert. Ursächlich dafür ist in erster Linie eine Meldung aus der Schweiz. Sie vertreibt den zuvor entflammten Optimismus, weckt neue Sorgen. Weniger ins Gewicht fällt hingegen eine neue Klage vor dem Frankfurter Landgericht, auch wenn diese in die Milliarden geht.
Nach Zahlen von UBS steht heute erneut der Bankensektor im Blickpunkt. Der Gewinn im vierten Quartal fiel geringer aus als erwartet. Ursächlich dafür: Unter anderem ein Rückgang der Erträge im Investmentbanking, aber auch in der Vermögensverwaltung. Damit bestätigt auch die UBS wie schon etliche Banken vor ihr Befürchtungen, das Geschäft mit dem Handel von Anleihen und anderen Wertpapieren habe sich Branchenweit abgeschwächt. Die Skepsis, die Deutsche Bank, die in diesem Segment traditionell eine starke Position hat, hätte sich von diesem Markttrend entkoppelt haben, schwindet damit zunehmend. In Einklang mit dem im MDAX gelisteten Papier der Commerzbank findet sich die Aktie der Deutschen Bank heute nicht unerwartet auf der Verliererseite wieder. Sie wird am 1. Februar über die Entwicklung der vergangenen 12 Monate berichten. UBS-Papiere notieren über vier Prozent schwächer.
Keine nennenswerten Auswirkungen auf den Kurs der Deutsche Bank-Aktie indes dürfte eine Meldung haben, wonach die Anwaltskanzlei TILP eine Milliarden-Klage gegen die Deutsche Bank im Namen ihres Mandanten Hafez Sabet anstrebt. Die Klage soll der Deutschen Bank heute zugestellt worden sein, das Verfahren am Landgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen 2-05 O 440/18 anhängig sein. Die Kanzlei hat sich auf unsere Anfrage zum Fall bisher nicht geäußert. Sie richtet sich nicht nur gegen die Deutsche Bank, sondern auch gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Ihnen wirft TILP vor, Prozessbetrug begangen zu haben. Die Deutsche Bank lässt sich diesbezüglich mit den Worten zitieren: "Die Vorwürfe sind völlig substanzlos und die ins Spiel gebrachte Schadenersatzsumme absurd. Der Kläger ist vor Gericht in allen Instanzen - einschliesslich beim Bundesgerichtshof - gescheitert. Diese Entscheidung ist seit 2015 rechtskräftig."
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Dieser Beitrag ist in der heutigen Ausgabe des Börsen.Briefing. erschienen – dem neuen täglichen Newsletter des Anlegermagazins DER AKTIONÄR.
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