Im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht SEC hat der Kryptobörsenbetreiber Coinbase am Mittwoch eine Niederlage erlitten. Ein Bundesgericht in Manhattan hat den Antrag auf Abweisung der Klage abgelehnt und der Aufsichtsbehörde damit den Rücken gestärkt. Die Coinbase-Aktie reagiert darauf mit moderaten Kursverlusten.
Laut Richterin Katherine Polk Failla habe die SEC genügend Argumente vorgelegt, die ihre Anschuldigungen gegen Coinbase untermauern. Die Behörde hatten den Kryptobörsenbetreiber im vergangenen Juni verklagt – unter anderem, weil dieser in den USA als Broker, Handelsplatz und Clearingstelle aktiv sei, ohne jedoch über die dafür notwendige Registrierung zu verfügen. Coinbase hatte daraufhin die Abweisung der Klage gefordert, um einen langwierigen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
Mit der Entscheidung, den Antrag größtenteils abzuweisen, hat sich das Gericht nun allerdings zunächst auf die Seite des SEC gestellt. Die Richterin stellte fest, die Behörde einen „plausiblen“ Fall gegen das Unternehmen habe. Sie signalisierte dabei insbesondere Unterstützung für die Einschätzung der SEC, dass Coinbase über verschiedene Angebote den Handel mit unregistrierten Wertpapieren („securities“) ermöglicht habe.
Zunächst bedeutet die heutige Entscheidung aber nur, dass der eigentliche Prozess gegen Coinbase nun beginnen kann. Ob und inwieweit Coinbase tatsächlich gegen geltende US-Wertpapiergesetze verstoßen hat, muss nun in künftigen Verhandlungen geklärt werden. Dafür hat Polk Failla den beiden Streitparteien nun aufgetragen, sich bis zum 19. April auf einen Zeitplan für den Prozess zu einigen.
Für Coinbase ist das zweifelsohne ein Dämpfer, schließlich droht dem Unternehmen nun ein langer und teurer Rechtsstreit mit der SEC – dessen Ausgang derzeit völlig offen ist. Die Aktie ist nach Bekanntwerden der Entscheidung um bis zu 2,5 Prozent gefallen und notiert aktuell noch rund ein Prozent tiefer.
An der grundsätzlich positiven Einschätzung des AKTIONÄR für die Coinbase-Aktie ändert das zunächst aber nichts. Auch der Abstand auf den Stoppkurs, der in der aktuellen Ausgabe (14/2024) erneut nachgezogen wurde, ist noch ausreichend groß. Für investierte Anleger besteht daher kein Handlungsbedarf.