Das Hamburger Finanzgericht hat die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer abgeschlossen. DER AKTIONÄR zeigt, wie die Entscheidung ausgefallen ist und was sie für die Anleger von E.on und RWE bedeutet.
Das heutige Urteil des Hamburger Finanzgerichts zur Brennelementesteuer war heiß erwartet worden. Nun haben die Richter einen Entschluss gefasst. Das Finanzgericht will die Fragen zur Brennelementesteuer vom Europäischen Gerichtshof klären lassen. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse.
Verfahren ausgesetzt
Das aktuelle Hamburger Verfahren werde bis zur Antwort des EuGH ausgesetzt. Dieses Vorabentscheidungsersuchen lasse die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt, ergänzte das Gericht. E.on und RWE werden die Brennelementesteuer daher vorerst weiter zahlen müssen.
Nur kurzfristig enttäuschend
Das Hamburger Finanzgericht hat mit der heutigen Entscheidung den bequemen Weg gewählt. Letztlich wäre das Verfahren aber wohl ohnehin vor dem Europäischen Gerichtshof weiter gegangen. Der erhoffte Auslöser für einen kurzfristigen Kursschub ist damit ausgeblieben. Die übergeordnete Einschätzung bleibt davon unberührt. Die E.on-Aktie bleibt der Sektorfavorit und ein Kauf mit Kursziel 18,50 Euro. Ein Stopp bei 12,50 Euro sichert ab.