Die beiden DAX-Unternehmen Bayer und BASF müssen sich weiter mit Rechtsstreitigkeiten im Bezug auf den Unkrautvernichter Dicamba auseinandersetzen. Das neueste gerichtliche Verfahren konnten die beiden Gesellschaften für sich entscheiden, es steht allerdings ein weiteres auf der Agenda, um für Klarheit zu sorgen.
Laut der Nachrichtenagentur Reuters seien Bayer und BASF in einem neuen Verfahren zur Zahlung von 60 Millionen Dollar Strafschadenersatz an einen Pfirsichbauern aus Missouri verurteilt worden, der behauptet habe, das von ihnen hergestellte Herbizid Dicamba sei auf seine Obstplantage gelangt und habe seine Ernte geschädigt. Ursprünglich hatten die Geschworenen 250 Millionen Dollar Schadenersatz dem Kläger zugesprochen (Gesamturteil 265 Millionen Dollar).
Demnach habe das 8. US-Berufungsgericht befunden, dass eine Bundesjury fälschlicherweise angewiesen worden war, den Strafschadenersatz für Bayer und BASF gemeinsam und nicht getrennt zu bemessen, heißt es weiter. Nun bedarf es einen weiteren Verfahren, um den Strafschadenersatz für jedes Unternehmen zu bestimmen, so Reuters.
BASF und Bayer müssen sich weiter mit Dicamba-Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen. Bei den Leverkusenern kommt die Causa Glyphosat noch hinzu – die Aktie ist für den AKTIONÄR nach wie vor kein Kauf. Eine aktuelle Einschätzung zu den Papieren von BASF finden Sie hier.
Hinweis auf Interessenkonflikte: Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BASF.
Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: BASF.