Ein US-Gericht hat eine 2018 erteilte Zulassung des Unkrautvernichters Dicamba aufgehoben. Die US-Umweltbehörde EPA habe die Risiken des Produkts falsch eingeschätzt, hieß es in der Begründung des Gerichts vom Mittwoch in San Francisco. Unter Abwägung der Fehler der EPA bei der Zulassung einerseits und der Folgen einer Aufhebung andererseits werde dem Mittel die Registrierung entzogen.
Corteva auch betroffen
Die Entscheidung betrifft damit neben dem auf Dicamba basierten Unkrautvernichter XtendiMax von Bayer auch Engenia von BASF sowie FeXapan des US-Konzerns Corteva. Bayer-Aktien fielen am Donnerstagvormittag um 2,8 Prozent, für BASF ging es um 1,2 Prozent abwärts.
Bayer ist mit dem Urteil nicht einverstanden und prüft die nächsten Schritte, sagte ein Konzernsprecher der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Von BASF war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.
Abhängig von den Maßnahmen der EPA und davon, ob das Urteil erfolgreich angefochten wird, gehe es nun darum, die Auswirkungen auf die Kunden in den USA in dieser Saison so gering wie möglich zu halten, betonte der Bayer-Sprecher weiter. Über finanzielle Auswirkungen lasse sich derzeit noch nichts sagen.
So dürfen Landwirte die Herbizide nicht länger verwenden, wenngleich sie womöglich bereits viel Geld für Saatgut ausgegeben haben, das dagegen resistent ist. So verdienen Agrarkonzerne neben dem Verkauf der Unkrautvernichter auch Geld etwa mit Soja-, Baumwoll- und Maissaat, die gegen die Herbizide resistent sind, also auf mit Dicamba oder auch Glyphosat behandelten Feldern ausgebracht werden können.
EPA mit einer Rolle rückwärts
So hatte die EPA die Zulassung für die betreffende Dicamba-Produkte erst gegen Ende 2018 kurz vor dem Auslaufen der alten Genehmigung mit Einschränkungen verlängert. Dicamba sorgte damals insbesondere für negative Schlagzeilen, weil der Wind das Mittel auf Felder wehte, auf denen dagegen nicht-immune Pflanzen angebaut wurden. Wegen der Schäden auf Nachbarfeldern fordern denn auch zahlreiche Bauern Schadenersatz.
Erst im Februar 2020 hatte eine US-Jury Bayer und BASF in einem solchen Rechtsstreit zu millionenschwerem Schadenersatz verurteilt. Insgesamt sollen die beiden Unternehmen einem Pfirsichbauern aus Missouri 265 Millionen US-Dollar zahlen. Er beschuldigt die Konzerne, dass er durch den Einsatz von Dicamba auf benachbarten Feldern Ernteverluste erlitten habe, da Teile des Unkrautvernichters auf seine Plantagen geweht worden sein sollen. Sowohl Bayer als auch BASF kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Die entzogene Zulassung für Dicamba ist zweifelsohne ein Nackenschlag für Bayer und BASF. Anleger sollten allerdings deshalb nicht in Panik verfallen. Die Bayer-Aktie bleibt eine solide Halteposition mit einem Stopp bei 52,00 Euro. Bei dem Chemie-Titel BASF können Anleger weiter zugreifen, hier dient ein Stopp bei 41,00 Euro zur Absicherung.
(Mit Material von dpa-AFX)
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die durch die durch die Publikation etwaig resultierende Kursentwicklung profitieren: BASF.