Der Gesetzgeber ebnet den Weg für Online-Hauptversammlungen in Zeiten des Coronavirus. Mit Bayer macht ein DAX-Konzern von der neuen Regelung bereits kurz danach gebrauch. Ergo: Die geplante Hauptversammlung des Unternehmens wird wie geplant am 28. April stattfinden, allerdings unter anderen Umständen.
Der Pharmakonzern Bayer will angesichts der Corona-Krise seine Hauptversammlung komplett online durchführen. "Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber in dieser außergewöhnlichen Lage den Weg für Online-Hauptversammlungen freigemacht hat", sagte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann am Freitag laut einer Mitteilung. Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen physisch zusammenkommen.
Bei Bayer sollen die Aktionäre auf der digitalen Hauptversammlung am 28. April unter anderem der vorgeschlagenen Dividende von 2,80 Euro je Aktie zustimmen. Sowohl Fragen als auch Abstimmungen sollen vorab, etwa per Briefwahl, als auch am Tag selbst online möglich sein. Baumann wird sich mit Sicherheit wieder der ein oder anderen kritischen Frage zu den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten stellen müssen. Im letzten Jahr wurde der Firmenlenker vom anwesenden Grundkapital auf der Hauptversammlung nicht entlastet.
Der Corona-Crash hat die Bayer-Aktie auf ein neues Mehrjahrestief abstürzen lassen. Derweil sind die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten weiter ungelöst, zuletzt verdichteten sich allerdings die Anzeichen, dass der Konzern sich einem Vergleich nähert. Zudem stand Bayer zuletzt wegen einem potenziellen Hoffnungsträger im Kampf gegen das neuartige Coronavirus in den Schlagzeilen.
(Mit Material von dpa-AFX)