Seit vielen Jahren wird über den Einsatz von Glyphosat diskutiert. Im vergangenen Jahr hat das Totalherbizid, welches seit der Übernahme von Monsanto zum Bayer-Konzern gehört, von der EU eine weitere Zulassung erhalten. Der Bundesrat machte am Freitag allerdings den Weg frei für Anwendungsbeschränkungen in Deutschland.
Untersagt ist laut der Verordnung von Bundesagrarminister Cem Özdemir demnach der Einsatz in Haus- und Kleingärten und in Wasserschutzgebieten. In der Landwirtschaft bleiben die Vorsaat- und Nacherntebehandlung auf Äckern und ein flächiger Einsatz auf Wiesen verboten. Die Verordnung löst eine befristete Eilverordnung dauerhaft ab.
Keine Mehrheit in der Länderkammer fand eine Empfehlung des Agrarausschusses, Wasserschutzgebiete aus dem Anwendungsverbot herauszunehmen.
Die Eilverordnung hatte ein eigentlich zum 1. Januar 2024 greifendes nationales Glyphosat-Verbot aufgehoben, das mit der erneuerten EU-Zulassung rechtlich keinen Bestand mehr hatte. Auch sonst auslaufende Beschränkungen wurden damit übergangsweise fortgeschrieben. Die EU-Kommission hatte die Zulassung um zehn Jahre bis 2033 verlängert. Die Behörde traf die Entscheidung, nachdem es unter den EU-Staaten keine Mehrheit dafür oder dagegen gab. Deutschland enthielt sich.
Für Bayer haben die Anwendungsbeschränkungen in Deutschland keine nennenswerten wirtschaftlichen Folgen, es gibt wesentlich wichtigere Märkte für Glyphosat. Der Heimatmarkt macht im gesamten Konzernverbund gerade einmal fünf Prozent der Umsätze aus (inklusive Anteile aus der Pharma- und Consumer-Health-Division).
In den USA sieht sich Bayer immer noch mit den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Ein Belastungsfaktor für die Bilanz, das Image und den Aktienkurs. Sowohl fundamental als auch charttechnisch drängt sich beim DAX-Wert immer noch kein Einstieg auf. Seitenlinie!
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Bayer.
(Mit Material von dpa-AFX)