Am 18. März 2019 hat das dritte Verfahren in Verbindung mit Glyphosat begonnen. Das Verfahren ist der erste Roundup-Prozess, bei dem zwei Kläger gleichzeitig angehört werden. Es geht um das an Lymphdrüsenkrebs erkrankte Rentnerehepaar Alva und Alberta Pilliod. Beide haben über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren das Pestizid Roundup auf ihrem Grundstück versprüht. Das Urteil wird richtungsweisend sein für etwa 250 weitere Verfahren vor dem kalifornischen Superior Court in Alameda.
„Monsanto hat die Regulatoren eingelullt“
Vertreten wird das Ehepaar Pilliod von dem Rechtsanwalt Pedram Esfandiary von der Kanzlei Baum Hedlund Aristei & Goldman. Der Rechtsanwalt führte in einem Interview mit der Welt am Sonntag (Ausgabe vom 24. März 2019, Seite 32: „Am Ende wird Bayer zahlen müssen“) aus: „Bedenken Sie bitte, dass die Regulierungsbehörden wie etwa die amerikanische EPA nur auf den aktiven Wirkstoff schauen und nicht auf das fertige Produkt Roundup, das von den Verbrauchern benutzt wird. In jedem Fall zeigen die veröffentlichten internen Dokumente, dass Monsanto die Regulatoren eingelullt und Regulierungen umgangen hat…“
Zweifel an der Gültigkeit der Zulassung
Kurz darauf kommt Esfandiary auf den springenden Punkt zu sprechen: „Aber angesichts der im bisherigen Verfahren vorgelegten Beweise setze ich definitiv ein Fragezeichen hinter die Gültigkeit der Zulassung von Glyphosat.“
Die Voraussage im Aktienreport „Der 1.000-%-Short“
Die Bayer-Aktie droht, nachhaltig unter die wichtige Unterstützungszone im Bereich zwischen 58 und 60 Euro zu fallen. Seit dem Allzeithoch von gut 144 Euro im April 2015 haben die Papiere des Health-Care-Konzerns bereits etwa 60 Prozent verloren. Wie der Aktienreport „Der 1.000%-Short“ bereits vor gut sieben Monaten vorausgesagt hat, kann die Bayer-Aktie bis zum Jahr 2020 bis auf ein Niveau von 30 Euro fallen.