Bayer kämpft nach wie vor mit den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA. Die Leverkusener haben wie angekündigt Berufung gegen ein weiteres Urteil in einem US-Verfahren um angebliche Krebsrisiken von Unkrautvernichtern eingelegt. Ein entsprechender Antrag sei beim zuständigen Gericht in San Francisco eingereicht worden, teilte der Konzern am Montag mit.
Die zunächst von einer Jury verhängte Strafzahlung vom März war bereits von gut 80 Millionen Dollar auf 25,3 Millionen (22,7 Mio Euro) reduziert worden. Trotzdem hatte Bayer rasch mitgeteilt, die Entscheidung anzufechten, um den Schuldspruch aufheben zu lassen.
Der Kläger Edwin Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Die Geschworenen entschieden, dass der Konzern haftbar sei.
Bayer hat mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Kauf 2018 erhebliche Rechtsrisiken übernommen. Zuletzt gab es in den USA rund 42 700 Glyphosat-Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren. Die ersten drei Prozesse hat Bayer verloren, aber jeweils Berufung angekündigt.
Alle weiteren Verfahren in diesem Jahr wurden verschoben. Die meisten Analysten erwarten, dass sich das Unternehmen über kurz oder lang auf einen milliardenschweren Vergleich mit den zahlreichen Klägern in den USA einigt. Darauf dringen auch die zuständigen Gerichte. Wie hoch dieser ausfallen wird, steht jedoch in den Sternen.
Berenberg stuft hoch
Die Privatbank Berenberg hat Bayer von "Hold" auf "Buy" hochgestuft und das Kursziel von 75 auf 86 Euro angehoben. Zwar gebe es nach wie vor Rechtsrisiken mit Blick auf die Glyphosat-Klagewelle in den USA, die jüngste Verschiebung zweier Prozesse sei aber ein positives Signal, schrieb Analyst Sebastian Bray in einer am Dienstag vorliegenden Studie. So würden sich die Anwälte der Klägerseite wohl kaum eine günstige Gelegenheit entgehen lassen, Bayer vor die gerade in Kalifornien wohl eher wohlwollenden Geschworenen zu zerren, wenn nicht eine finanzielle Einigung unmittelbar bevorstünde. Damit stellt der Analyst auf die laufenden Vergleichsverhandlungen von Bayer und den Glyphosat-Klägern ab.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Bayer ein Vergleich in den USA gelingt, um die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten beizulegen, ist in den letzten Monaten gestiegen. Von der Meldung, dass die Leverkusener im Fall Hardeman Berufung einlegen, konnte die Aktie jedoch nur marginal profitieren. DER AKTIONÄR kann die positive Einschätzung von Bray nicht teilen und rät weiter, an der Seitenlinie zu verharren.
(Mit Material von dpa-AFX)