Nachdem Bayer bereits im Fall Edwin Hardeman eine reduzierte Strafzahlung zugesprochen bekommen hat, könnte es auch in einem weiteren Glyphosat-Fall, dem der Pilliods, zu einer Senkung der Strafe kommen. Ein Gericht in Oakland teilte am Donnerstag (Ortszeit) mit, dass die insgesamt rund 2 Milliarden US-Dollar (1,8 Mrd Euro), die eine Geschworenen-Jury dem Rentnerpaar Alva und Alberta Pilliod zugesprochen hatte über den verfassungsrechtlich angemessenen Rahmen hinausgehe.
Die Gesamtsumme soll nach Einschätzung des Gerichts auf maximal das Vierfache des eigentlichen Schadenersatzes von 50 Millionen Dollar reduziert werden. Das wären dann maximal 250 Millionen Dollar. Für diesen Freitag ist eine Anhörung angesetzt, in der sich die beiden Streitparteien nochmals zu dem vorläufigen Urteil äußern können.
Mit seiner vorläufigen Entscheidung schlägt das Gericht vor, die Schadenersatzzahlungen zu reduzieren. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Bayer wird nun jedoch zunächst die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Anträge abwarten und dann eine detailliertere Stellungnahme abgeben.
Dass es auch im Glyphosat-Fall des Ehepaars Alva und Alberta Pilliod zu einem milderen Strafmaß kommt, war zu erwarten. Nun gilt es, die finale Entscheidung des US-Gerichts abzuwarten. Spannung verspricht auch die Vorlage der Zahlen zum zweiten Quartal am 30. Juli. Das schlechte Wetter in den USA und die Dürre in Europa könnte das Ergebnis der Sparte Crop Science negativ beeinflusst haben.
Die Lage bei Bayer bleibt angespannt, auch wenn die reduzierten Strafmaße für die Leverkusener positiv zu werten sind. DER AKTIONÄR hält an seiner Einschätzung fest: Für einen langfristig angelegten Einstieg ist es noch zu früh.
(Mit Material von dpa-AFX)