Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien hat einen Berufungsantrag des Bayer
Rückendeckung von der EPA
Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage vereinbar. Der Oberste Gerichtshof sollte daher klären, ob ein Hersteller unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden kann, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht wird. Denn das US-Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammengang verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.
Die aktuelle Entscheidung der Richter ist ein Rückschlag für Bayer, mit Blick auf die zehntausenden Glyphosat-Klagen in den USA aber eher von untergeordneter Bedeutung. Denn Bayer will diese in einem großangelegten milliardenschweren Vergleich beilegen. Der Fall Johnson und zwei weitere Fälle, in denen die Kläger hohe Entschädigungen zugesprochen bekamen, sind nicht Teil dieses angestrebten Vergleichs.
In einem dieser ausgeklammerten Fälle steht an diesem Freitag zudem eine Anhörung an einem Berufungsgericht in San Francisco an. Dabei geht es um den Kläger Edwin Hardeman, der das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto ebenfalls für seine Krebserkrankung verantwortlich macht. Auch hier stemmt sich Bayer gegen ein Millionenurteil.
Die Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA schwelen weiter. Erst mit einer nachhaltigen, bezahlbaren Lösung könnte die Bayer-Aktie wieder in deutlich höhere Kursregionen vorstoßen. Derzeit rät DER AKTIONÄR von einem Investment ab – auch wenn der Wert optisch und fundamental (Kurs-Gewinn-Verhältnis von 9 für 2021) günstig bewertet wird.
(Mit Material von dpa-AFX)