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Bayer: Teilerfolg möglich – jetzt zugreifen?

Bayer: Teilerfolg möglich – jetzt zugreifen?
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Michel Doepke 17.09.2020 Michel Doepke

Im Streit über bienenschädliche Insektizide hat Bayer Chancen auf einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die zuständige EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott plädierte am Donnerstag dafür, ein Urteil erster Instanz zum Verbot zweier sogenannter Neonikotinoide zum Teil aufzuheben. Im Ergebnis dürften die umstrittenen Insektizide aber trotzdem nicht vermarktet werden, betonte Kokott.

Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte den Verkauf 2013 beschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid  Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das EU-Gericht bestätigte dies im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht.

Schärfere Auflagen bereits in Kraft getreten

Generalanwältin Kokott wies darauf hin, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt wurden, die Zulassung von Clothianidin sei sogar ausgelaufen. "Ein Erfolg des vorliegenden Rechtsmittels oder gar der Klage würde somit Bayer nicht die weitere Vermarktung dieser Wirkstoffe ermöglichen", schreibt Kokott in ihrem Gutachten. Etwaige Schadenersatzansprüche seien verjährt.

Dennoch habe Bayer ein berechtigtes Interesse an rechtlicher Klärung. Das Unternehmen stelle weitere Pflanzenschutzmittel her und dringe darauf, mögliche Rechtsfehler künftig zu vermeiden. Solche Fehler sieht Kokott in dem Teil der Kommissionsentscheidung, der nicht-gewerbliche Anwender der beiden Insektizide betraf. Diese habe sich nicht auf die verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse gestützt. In diesem Punkt sei das angefochtene Urteil deshalb aufzuheben, empfahl Kokott. Das Urteil dürfte der EuGH in einigen Wochen fällen. Die Empfehlung der Generalanwältin ist nicht bindend.

Bayer (WKN: BAY001)

Die Chancen auf einen Teilerfolg bei den betroffenen bienenschädlichen Insektiziden werden allerdings weiter von den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA überschattet. Noch immer ist unklar, welche Kosten diesbezüglich auf Bayer zukommen. Anleger gehen das Risiko nicht und bleiben an der Seitenlinie. Für den AKTIONÄR ist Bayer derzeit kein Investment.

(Mit Material von dpa-AFX)

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