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Apple: Unter verschärfter Beobachtung

Apple: Unter verschärfter Beobachtung
Foto: fazon1/iStockphoto
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Nikolas Kessler 05.04.2023 Nikolas Kessler

Das Bundeskartellamt will nach anderen Tech-Riesen nun auch Apple unter eine verschärfte Wettbewerbsaufsicht stellen. Die Behörde stufte den iPhone-Konzern am Mittwoch als ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein. Es geht dabei nicht nur um den App Store.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die „wirtschaftliche Machtposition“ von Apple eröffne dem Konzern „vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume“. Er verwies dabei unter anderem auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um das iPhone.

Apple verfüge „über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die eigenen Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store“, argumentierte das Kartellamt.

Apple wehrt sich

Apple konterte: „Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar.“ Die Einschätzung der Behörde vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle.

Apple werde weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, „um die Bedenken zu verstehen“. Gegen die Entscheidung bezüglich der verschärften Wettbewerbsaufsicht will der Tech-Riese aber Berufung einlegen.

Auch Alphabet, Amazon, Meta und Microsoft im Fokus

Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrößte Online-Händler will das nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft wurde eine Prüfung eingeleitet.

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Apple (WKN: 865985)

Wettbewerbsrechtliche Fragen bleiben bei Konzernen dieser Größenordnung nicht aus. Auch Apple ist vor allem mit der vermeintlich marktbeherrschenden Stellung des App Stores immer wieder bei Behörden und Wettbewerbern angeeckt, diverse Verfahren dazu laufen. Grundsätzliche Gefahren für das wachstumsstarke Service-Geschäft sehen Experten deshalb aber nicht – wenngleich Apple hier und da wohl Zugeständnisse machen werden muss.

Die Aktie hat unterdessen wieder das Allzeithoch von Anfang 2022 ins Visier genommen und bleibt für den AKTIONÄR ein Basisinvestment. Warum, das lesen Sie in der neuen Ausgabe (15/23) – hier geht’s zum E-Paper.


Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Derivate auf Apple befinden sich in einem Real-Depot der Börsenmedien AG.

Mit Material von dpa-AFX.

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