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23.03.2021 Nikolas Kessler

Apple: Bald Dauergast vor Gericht – so reagiert die Aktie

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Apple

Im Streit um defekte Tastaturen haben Apple-Kunden einen Teilerfolg vor einem kalifornischen Bezirksgericht errungen. Wie jetzt öffentlich bekannt wurde, hat Richter Edward Davila bereits Anfang März einem Antrag stattgegeben, welcher dem Verfahren den Status einer Sammelklage erteilt. Damit können sich nun auch Kunden aus anderen Bundesstaaten der Klage gegen den Tech-Riesen anschließen.

Konkret betroffen sind die Käufer einiger MacBook-Modelle aus den Jahren 2015 bis 2019. Darin hat Apple sogenannte „Butterfly“-Tastaturen verbaut, die dünner und leichter sind und damit eine kompaktere Bauweise der gesamten Laptops ermöglichen sollten. Dies haben sich allerdings als wenig praxistauglich erweisen: Selbst leichte Verschmutzungen in dem Mechanismus können einzelne Tasten oder gar die gesamte Tatstatur unbrauchbar machen.

Probleme zu lange ignoriert?

Apple hat die Tastaturen in betroffenen Geräten auf Wunsch zwar ausgetauscht, konnte die Ursache des Problems damit allerdings nicht nachhaltig beheben. Das ist aber nicht das einzige Ärgernis: Auch nachdem die Probleme offensichtlich und bekannt waren, soll Apple noch jahrelang MacBooks mit der unausgereiften Tastatur verkauft haben. Tatsächlich ist der Tech-Konzern erst im Jahr 2019 zu bewährten, traditionellen Keyboard-Mechanismen zurückgekehrt.

Kunden sehen darin einen Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze mehrerer US-Bundesstatten und haben vor dem Bezirksgericht für den Northern District of California in San Jose auf Schadenersatz geklagt. Für Apple ist es nicht der einzige Prozess, der dort anhängig ist. Ab Anfang Mai beschäftigt sich das Gericht auch mit dem Streit um Zugang und Gebühren im App Store, der zwischen dem Tech-Riesen und dem Spiele-Entwickler Epic im letzten Jahr entbrannt ist (DER AKTIONÄR berichtete).

Apple (WKN: 865985)

Gefühlt häufen sich aktuell die Rechtsstreitigkeiten, doch bei einem Konzern dieser Größe bleibt das nicht aus und ernsthafte Auswirkungen auf den Aktienkurs oder das operative Geschäft lassen sich bislang nicht feststellen. Letzteres dürfte aber spätestens im April wieder in den Vordergrund rücken, wenn Apple laut Insiderberichten zunächst neue Produkte und voraussichtlich am 28. April die Q2-Zahlen des laufenden Geschäftsjahrs präsentieren wird. DER AKTIONÄR ist im Vorfeld guter Dinge und bestätigt die Kaufempfehlung für die Aktie.

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.

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