Der für Deutschland angekündigte harte Lockdown treibt die Anleger weiter in Aktien von Krisengewinnern wie HelloFresh. Die Aktie des Kochboxenversenders, die in den vergangenen Tagen bereits neue Rekordhochs aufgrund einmal mehr erhöhter Prognosen markierte, erreichte im frühen Montagshandel mit 64,55 Euro erneut ein neues Allzeithoch. Und die Rallye könnte weitergehen – das ist auch die Quintessenz aktueller Analysten-Einschätzungen.
So hat die französische Investmentbank Bryan Garnier das Kursziel für die HelloFresh-Aktie von 69 auf 90 Euro angehoben. Das wären ausgehend vom aktuellen Kursniveau noch mehr als 50 Prozent Potenzial. Analyst Clement Genelot zählt die Papiere in einer am Montag vorliegenden Studie zudem zu seinen Favoriten. Auf dem Kapitalmarkttag habe sich das Unternehmen erstmals nicht mehr nur als Kochboxenanbieter präsentiert. Er begrüßt es, dass die Markenstärke zum Ausbau des Geschäfts in neue Bereiche genutzt werden soll.
Das Analysehaus Kepler Cheuvreux ist noch euphorischer und hat nach Bekanntgabe mittelfristiger Ziele HelloFresh von "Hold" auf "Buy" hochgestuft. Und dabei das Kursziel sogar von 47 Euro auf 96,40 Euro mehr als verdoppelt. Die Mittelfristziele des Kochboxenversenders seien überzeugend, schrieb Analystin Fabienne Caron in einer am Freitag vorliegenden Studie. HelloFresh fokussiere sich klar auf Wachstum. Caron überarbeitete ihre Schätzungen entsprechend der Konzernvorgabe eines Jahresumsatzes von zehn Milliarden Euro in den kommenden fünf bis sechs Jahren.
Auch der AKTIONÄR ist weiterhin optimistisch für seinen Muster-Depotwert HelloFresh. Das starke Wachstum könnte auch in der Nach-Corona-Ära weitestgehend anhalten. So könnte aus dem Corona-bedingten Trend zu Home-Eating durchaus ein neues gesellschaftliches Verhaltensmuster erwachsen. Ende März wurde die Aktie bei einem Kurs von 30,30 Euro in das Depot gekauft. Nach dieser fantastischen Entwicklung sollten Anleger nun über Gewinnmitnahmen nachdenken und mit dem Rest auf eine Fortsetzung der Rallye spekulieren.
Hinweis nach §34 WPHG zur Begründung möglicher Interessenkonflikte: Aktien, die in diesem Artikel besprochen / genannt werden, befinden sich im „AKTIONÄR Depot“.
(Mit Material von dpa-AFX)