Bei Airbus steht heute die Hauptversammlung an, auf der ein neuer Vorstandsvorsitzender gewählt wird. Guillaume Faury soll Tom Enders ersetzen. Es könnte wahrlich schlechtere Zeitpunkte für den Franzosen geben, an die Spitze des Flugzeugbauers zu gelangen. Denn Airbus könnte Boeing bald längere Zeit enteilen.
Angesichts der tiefgreifenden Probleme mit dem Boeing-Hoffnungsträger 737 Max stehen die Chancen für Airbus sehr gut, dem Erzrivalen in den kommenden Jahren mit der Reihe A320 Neo die Rücklichter zu zeigen. Bereits vor dem zweiten verheerenden Absturz einer Boeing 737 Max 8 in Äthiopien verfügte Airbus Analystenprognosen zufolge über die besseren Perspektiven als Boeing, da man in den nächsten Jahren beim Gewinn deutlich höhere Wachstumsraten als der US-Konkurrent erzielen dürfte. Diese Schere könnte nun noch weiter aufgehen.
Die Aufholjagd ist gestartet
Blickt man auf den langfristigen Vergleich der beiden Charts, so fällt auf, dass es oftmals Phasen von zwei bis drei Jahren gab, in denen sich die Aktie eines Rivalen dauerhaft besser entwickelte. Nachdem von Anfang 2017 bis Anfang 2019 die Boeing-Aktie gegenüber den Airbus-Titeln klar die Nase vorn hatte, scheint sich das Bild nun zu wenden.
So startete die Airbus-Aktie bereits Anfang Februar allmählich die Aufholbewegung (siehe Chart unten), die natürlich im Zuge des zweiten Unglücks und der damit verbundenen Flugverbote beschleunigt wurde. Während die Boeing-Aktie derzeit darum kämpft, einen Boden auszubilden, glückte Airbus kürzlich sogar ein frisches Kaufsignal in Form eines neuen Allzeithochs. Angesichts der Tatsache, dass die Dow-Jones-Titel trotz der schwerwiegenden Probleme und der geringeren Wachstumsdynamik mit einem 2020er-KGV von 17 genauso hoch bewertet sind wie die Airbus-Anteile, stehen die Chancen sehr gut, dass Airbus noch längere Zeit besser laufen wird als Boeing.
Airbus bleibt der Favorit
Vor diesem Hintergrund empfiehlt DER AKTIONÄR nach wie vor die Aktie von Airbus zum Kauf. Der Stoppkurs sollte bei 98,00 Euro belassen werden.
Hinweis auf Interessenkonflikte gemäß §34b WpHG: Der Autor hält Positionen an Airbus, die von einer etwaigen aus der Publikation resultierenden Kursentwicklung profitieren.