KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kann Lindt
Vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) war Lindt zuletzt unterlegen. Das Unternehmen hatte zwar mit einer Verbraucher-Studie nachgewiesen, dass ungefähr vier von fünf Befragten den Goldton mit Lindt verbinden. Das ist ein sehr hoher Wert. Die OLG-Richter waren aber der Ansicht, dass der "Goldhase" seine Bekanntheit nicht allein der Farbe verdanke - auch die Form spiele eine wesentliche Rolle.
Bei diesem Urteil wird es wohl nicht bleiben, wie sich nun in der Karlsruher Verhandlung abzeichnete. Der Vorsitzende Richter Thomas Koch sagte, die Befragung sei so methodisch korrekt und das Ergebnis reiche "eigentlich dicke". Offen blieb, ob der BGH direkt entscheiden kann oder der Fall noch einmal zurück muss zum OLG. Denn die Münchner Richter haben sich bisher nicht mit der Frage befasst, ob bei den Hasen Verwechslungsgefahr besteht. Der BGH will sein Urteil in nächster Zeit verkünden, ein Termin stand zunächst nicht fest.
Der Anwalt von Heilemann brachte vor, Gold gehöre zu den österlichen Farben. Konkurrenten hätten nicht viele Ausweichmöglichkeiten. Der Lindt-Vertreter hielt dagegen: Auch so namhafte Hersteller wie Milka hätten andersfarbige Osterhasen. (Az. I ZR 139/20)
Der "Goldhase" von Lindt ist der mit Abstand meistverkaufte Schoko-Osterhase in Deutschland. Er wird seit seinen Anfängen 1952 in Goldfolie angeboten. Den aktuellen Goldton benutzt Lindt seit 1994.
Zwischen 2002 und 2013 hatte Lindt schon einmal versucht, einem Konkurrenten einen Hasen in Goldfolie gerichtlich verbieten zu lassen, am Ende vergeblich. Damals ging es darum, ob der sitzende Hase mit rotem Halsband und Glöckchen insgesamt Markenschutz genießt./sem/DP/stw
Quelle: dpa-AFX