BERLIN (dpa-AFX) - Auf die Bürger kommen zunächst wahrscheinlich keine weiteren Verschärfungen von Corona-Maßnahmen zu. Vor der zweiten Omikron-Krisensitzung zwischen Bund und Ländern in diesem Jahr zeichnen sich aber auch keine Lockerungen ab. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Vertreter aus den Ländern machten vor den Beratungen am Montag deutlich, dass die im Moment geltenden Regelungen beibehalten werden sollten. Unterstützt wird das vom Corona-Expertenrat der Bundesregierung. Das Gremium forderte in einer neuen Stellungnahme wegen der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante aber auch Vorbereitungen für mögliche weitere Schritte.
Entscheidungen werden in der Bund-Länder-Runde unter anderem beim Thema PCR-Tests erwartet. Minister Lauterbach und die Gesundheitsminister der Länder hatten sich für eine sogenannte Priorisierung ausgesprochen: Bestimmte Bevölkerungsgruppen sollen angesichts knapper Laborkapazitäten bevorzugt Anspruch auf die besonders genauen Tests bekommen.
Auch die ab Mitte März greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfte Thema sein. Die Gesundheitsminister der Länder forderten am Samstag in Vorbereitung der Bund-Länder-Beratungen bei einer Schaltkonferenz, dass noch ungeimpften Beschäftigten etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, die ab März der Impfpflicht unterliegen, bevorzugt der neue Impfstoff Novavax
Die Corona-Zahlen stiegen unterdessen weiter an. Die Gesundheitsämter übermittelten binnen eines Tages 85 440 Neuinfektionen, wie das Robert Koch-Institut am Sonntag meldete (Sonntag vor einer Woche 52 504). Mitte der Woche hatte die Zahl erstmals die 100 000er Marke überschritten. Minister Lauterbach rechnet mit einem Höhepunkt der Welle Mitte Februar.
Verschärfen oder lockern?
Die Infektionszahlen gehen zwar steil nach oben, und Ärztevertreter sehen große Belastungen auf das Gesundheitssystem zukommen, aber zumindest bisher sind die schlimmsten Omikron-Befürchtungen nicht eingetreten. Verschärfungen wären daher nur schwer zu rechtfertigen. "Es ist nicht sinnvoll, jetzt zu verschärfen", hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits am Freitag gesagt. Gerichte hatten zudem auch bereits bestehende Vorgaben gekippt, so zuletzt die 2G-Regel im Einzelhandel im Saarland, in Bayern und in Niedersachsen.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), sagte dem "Tagesspiegel" vor den Beratungen allerdings auch: "Ein Signal zu großflächigen, pauschalen Lockerungen käme im Moment noch zu früh." Lauterbach warnte in der "Rheinischen Post": "Wir würden Öl ins Feuer gießen und die Welle beschleunigen." Der Gesundheitsminister sprach sich dafür aus, die bestehenden Maßnahmen beizubehalten. Für eine Verschärfung ist er nicht.
Expertenrat: Maßnahmen so lassen
Eine wichtige Vorlage für die Beratungen ist wie immer die aktuelle Lageeinschätzung des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Das unter anderem mit Virologen, Immunologen, Kinder- und Jugendmedizinern, Ethikern und Bildungsforschern besetzte Gremium rechnet in seiner am Samstag vorgelegten Stellungnahme bei weiter steigenden Inzidenzen mit "sehr vielen Krankenhausaufnahmen", spricht sich aber ebenfalls zunächst für eine Beibehaltung und "strikte Umsetzung der bisherigen Maßnahmen" aus. Für den Fall, dass kritische Marken etwa bei Klinikeinweisungen erreicht werden, sollten aber Maßnahmen zur Infektionskontrolle vorbereitet werden, die "ohne Verzögerung umgesetzt werden" können, empfehlen die Experten.
PCR-Tests nur noch für bestimmte Gruppen
Im Gespräch ist, dass vorrangig besonders gefährdete Gruppen und diejenigen, die diese betreuen, etwa in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, künftig einen Anspruch auf einen PCR-Test haben sollen. Für andere, die einen positiven Schnelltest oder eine rote Kachel in der Corona-Warn-App aber keine Symptome haben, könnte der Anspruch auf PCR-Nachtestung wegfallen. Hintergrund ist die zunehmende Belastung der Labore durch die vielen Ansteckungen.
Hier sind aber die Fragen zur praktischen Umsetzung noch offen, etwa, ab wann das gelten soll, wer genau den PCR-Test-Anspruch haben wird, was mit denjenigen ist, die einen positiven Schnelltest, aber auch Symptome haben - oder wie der Test-Anspruch zum Beispiel an einer Teststelle nachgewiesen wird. Nach der politischen Einigung zwischen Bund und Ländern muss dies zunächst durch Änderungen der Corona-Testverordnung des Bundes in den Corona-Bestimmungen der Länder konkretisiert werden.
Novavax für Pflegekräfte
Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Immer wieder werden Befürchtungen laut, dass dadurch im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere Arbeitskräfte verloren gehen könnten.
Geht es nach dem Willen der Länder-Gesundheitsminister sollen ungeimpfte Beschäftigte in diesen Bereichen deshalb bevorzugt den voraussichtlich ab Ende Februar erhältlichen Impfstoff von Novavax angeboten bekommen. Sie sollen anschließend auch genug Zeit für die zweite Impfung bekommen, ohne gleich mit einem Tätigkeitsverbot rechnen zu müssen. Novavax könnte für manche eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfügbaren Corona-Präparate./jr/DP/edh
Quelle: dpa-AFX