BERLIN (dpa-AFX) - Reisende und Pendler in Deutschland sollen künftig von einer umfassenden Bereitstellung von Mobilitätsdaten in Echtzeit für den individuellen und öffentlichen Personenverkehr profitieren können. Das Bundeskabinett verabschiedete ein neues Mobilitätsdatengesetz, das beispielsweise dazu beitragen soll, das Navigationssysteme bessere Routenvorschläge liefern.
Dabei geht es nicht nur um verbesserte Staumeldungen für Navis, sondern auch um verlässliche Informationen zu Verspätungen oder Ausfällen von Bussen und Bahnen sowie um die Verfügbarkeit von Taxis oder Parkplätzen. Weiterhin soll das Gesetz ermöglichen, dass unterschiedliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Carsharing künftig anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können.
Bundesverkehrs- und Digitalminister Volker Wissing (FDP) sagte, mit dem Mobilitätsdatengesetz ebne die Bundesregierung den Weg für die freie Verfügbarkeit von Verkehrsdaten und schaffe die Grundlage für innovative, nachhaltige Mobilitätslösungen. "Angesichts der Prognosen, dass der Verkehr in unserem Land weiter zunehmen wird, müssen wir Daten klug nutzen, um Verkehre zu optimieren und unsere bestehenden Infrastrukturen so effizient wie möglich zu nutzen." Echtzeitinformationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Baustellen, Ladeinfrastruktur bis hin zur Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten würden künftig einheitlich und leicht zugänglich sein.
Super-Mobilitäts-App möglich
Das neue Gesetz soll auch die Kombination verschiedener Verkehrsmittel in einer App erleichtern. Für eine Zugreise von Berlin nach Köln könnte dies etwa auch die Nutzung eines E-Scooters für den Weg zum Bahnhof umfassen oder das Buchen eines Taxis beziehungsweise eines Fahrdienstes wie Uber
Die Daten sollen über eine zentrale Plattform bereitgestellt werden. Dies soll den Reisenden ermöglichen, Informationen aus verschiedenen Quellen einfach zu vergleichen und die für sie beste Option zu wählen.
In der Mobilitätsbranche war das neue Gesetz allerdings nicht unumstritten. Anbieter wie Flixbus befürchten, dass mit den neuen Vorschriften Geschäftsgeheimnisse öffentlich werden - etwa die Auslastung bestimmter Fahrstrecken. Der aktuelle Kabinettsentwurf räumt den Dateninhabern nun das Recht ein, Informationen und Daten zurückzuhalten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beweislast liegt allerdings beim Dateninhaber./chd/DP/stk
Quelle: dpa-AFX