BERLIN (dpa-AFX) - Geschlechterdiskriminierende Werbung ist der häufigste Grund für Beschwerdefälle beim Deutschen Werberat. Dazu zählt auch sexistische Werbung. Das Selbstkontrollgremium der Werbewirtschaft registrierte im ersten Halbjahr 142 Beschwerdefälle in dieser Rubrik, wie der Rat am Donnerstag mitteilte. Das entspreche einer Steigerung um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 121 Fällen. Von den 142 Fällen sei die Werbung 46 Mal gestoppt oder geändert worden, der Werberat sprach zudem sechs Öffentliche Rügen als vergleichsweise harte Sanktion aus. 90 Fälle beanstandete das Gremium nicht.
Der Werberat bemerkte zudem einen Corona-Effekt in der kleinen Rubrik Alkoholhaltiger Getränke. Die Beschwerdefälle stiegen hier von vier auf neun. "Werbliche Hinweise, einen Lockdown mit größeren Mengen alkoholhaltiger Getränke erträglich zu gestalten, sahen die Beschwerdeführer kritisch. Die betreffenden Maßnahmen wurden nach der Intervention des Werberats alle zurückgezogen", hieß es weiter.
Insgesamt entschied der Werberat im ersten Halbjahr über 275 Fälle und damit über rund 11 Prozent mehr Fälle als im ersten Halbjahr 2020 mit 247./rin/DP/mis
Quelle: dpa-AFX