BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Schoko-Gigant Mondelez
Im Januar 2021 hatte die EU-Kommission ein offizielles Verfahren eröffnet. Die Behörde teilte nun mit, Mondelez sei an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt gewesen. Eine Vereinbarung habe angeordnet, dass Kunden von Mondelez für Ausfuhren höhere Preise hätten verlangen müssen als für Inlandsverkäufe. "Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte", so die Kommission.
Zudem habe sich Mondelez geweigert, einen Makler in Deutschland zu beliefern. Damit habe das US-Unternehmen den Weiterverkauf von Schokoladentafelprodukten in Österreich, Belgien, Bulgarien und Rumänien verhindern wollen, da die Preise in Deutschland günstiger gewesen seien.
Eigentlich sollte die Strafe noch höher ausfallen. Weil Mondelez mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und seine Verantwortung ausdrücklich anerkannt habe, sei dem Unternehmen 15 Prozent der Geldbuße erlassen worden, so die Wettbewerbshüter./mjm/DP/stk
Quelle: dpa-AFX