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EQS-Stimmrechte: ZEAL Network SE (deutsch)

EQS-Stimmrechte: ZEAL Network SE (deutsch)
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03.12.2024 ‧ dpa-Afx

ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: ZEAL Network SE
ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

03.12.2024 / 10:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News -
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Am 2. Dezember 2024 erhielten wir von Herrn Oliver Jaster folgende
Mitteilung:

Im Rahmen einer Konzernstimmrechtsmitteilung (§ 37 WpHG) von Herrn Oliver
Jaster vom 2. Dezember 2024 ist mitgeteilt worden, dass die von Cassio I
GmbH & Co. KG, Cassio I Management GmbH, Günther Vermögens- und Beteiligungs
GmbH & Co. KG und Günther Vermögens- und Beteiligungs-Management GmbH
(zusammen die 'Mitteilenden Unternehmen') gehaltenen und ihnen zugerechneten
Stimmrechte bzgl. der ZEAL Network SE 35,17 % betragen und dementsprechend
die von den Mitteilenden Unternehmen gehaltenen und ihnen zugerechneten
Stimmrechtsanteile an der ZEAL Network SE die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %,
25 %, 30 % und 35 % überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der ZEAL Network
SE hiermit gemäß § 43 Absatz 1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a. Der Erwerb von Stimmrechten an der ZEAL Network SE beruht auf einer
konzerninternen Umstrukturierung. Mit der Beteiligung an der ZEAL
Network SE werden strategische Ziele verfolgt.

b. Es besteht keine konkrete Absicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte der ZEAL Network SE durch Erwerb oder auf sonstige
Weise zu erlangen. Sollte sich die Möglichkeit zum Erwerb oder zur
anderweitigen Erlangung weiterer Stimmrechte ergeben, beabsichtigen die
Mitteilenden Unternehmen jedoch, diese zu prüfen und, wenn die
Mitteilenden Unternehmen im Rahmen der Prüfung zu einem positiven
Ergebnis gelangen, wahrzunehmen.

c. Die Aktien an der ZEAL Network SE werden den Mitteilenden Unternehmen
aufgrund einer Stimmpoolingvereinbarung in erheblichem Umfang von
anderen, ebenfalls von Herrn Oliver Jaster kontrollierten Gesellschaften
zugerechnet. Die Mitteilenden Unternehmen streben an, dass die Parteien
der Stimmpoolingvereinbarung im Aufsichtsrat der ZEAL Network SE
weiterhin in einem Umfang vertreten sind, der ihrer insgesamt an der
ZEAL Network SE gehaltenen Beteiligung angemessen ist. Eine
darüberhinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen der ZEAL Network SE wird nicht
angestrebt.

d. Die Mitteilenden Unternehmen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ZEAL Network SE, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik,
an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen durch die Mitteilenden
Unternehmen beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Im Rahmen
dieser konzerninternen Umstrukturierung wurden keine Mittel für den Erwerb
von Stimmrechten aufgewendet.

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03.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ZEAL Network SE
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Internet: www.zealnetwork.de

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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