Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich / Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit wesentlichen Anlegergruppen
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EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich
Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich /
Term Sheet über wesentliche Elemente einer außergerichtlichen Lösung mit
wesentlichen Anlegergruppen
21.12.2023 / 12:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Aktualisierung von Insiderinformationen vom 13.11.2020, 04.05.2022,
18.08.2022 und 21.02.2023.
Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art
17 MAR veröffentlicht, dass neben einer von einer deutschen
Zweckgesellschaft eingebrachten zivilrechtlichen Schadenersatzklage gegen
UNIQA Österreich Versicherungen AG ("UNIQA Österreich") als
Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE Lebensversicherung AG auch von
weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche geltend gemacht wurden. Am
18.08.2022 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung bekannt
gemacht, dass ein Teil der außergerichtlich geltend gemachten
zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche in Deutschland gerichtlich geltend
gemacht wurde. Die Kläger dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen
sind andere als jene, deren Ansprüche die deut-sche Zweckgesellschaft in
Wien gerichtlich geltend macht.
Mit den Vertretern dieser untereinander koordinierten Anlegergruppen
(lediglich nicht mit der deutschen Zweckgesellschaft) wird am heutigen Tag
ein Term Sheet unterzeichnet werden, das eine inhaltliche Einigung über die
wesentlichen Elemente einer möglichen außergerichtlichen Einigung darstellt.
UNIQA Österreich würde sich aus Gründen der Verfahrensökonomie, aber ohne
Anerkennung der behaupteten Ansprüche und ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht verpflichten, an die Anleger dieser Gruppen einen Betrag von
bis zu EUR 59.320.000,00, dessen genaue Festlegung und Fälligkeit noch von
einzelnen Parametern abhängt, zu leisten. Zusätzlich zu der Ausformulierung
und Unterzeichnung der formellen und bindenden Vereinbarung bedarf diese
Einigung auf Seite der Anspruchsteller deren Zustimmung mit einer Quote von
90 %, um wirksam zu werden.
Nach gegenwärtiger Einschätzung von UNIQA wird keine wesentlich nachteilige
Auswirkung für das Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr 2023 erwartet.
Ende der Insiderinformation
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21.12.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
1029 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 211 75-0
E-Mail: investor.relations@uniqa.at
Internet: www.uniqagroup.com
ISIN: AT0000821103
WKN: 928900
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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1802311 21.12.2023 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX