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09.05.2022 ‧ dpa-Afx

DGAP-News: Mitteilung über einen Aktienrückkauf gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2014/596 (Marktmissbrauchsverordnung) (deutsch)

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Synlab

Mitteilung über einen Aktienrückkauf gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2014/596 (Marktmissbrauchsverordnung)

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DGAP-News: SYNLAB AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Mitteilung über einen Aktienrückkauf gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
2014/596 (Marktmissbrauchsverordnung)

09.05.2022 / 19:01
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Am 24. März 2022 hat die SYNLAB AG (die "Gesellschaft"), den Beschluss des
Vorstands der Gesellschaft, dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft zugestimmt
hat (beides 24. März 2022), über den Rückkauf von bis zu 660.566 Aktien der
Gesellschaft (das "Aktienrückkaufprogramm 2022") bekannt gegeben. Der
Vorstand war durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 27. April 2021 zum
Rückkauf eigener Aktien ermächtigt worden.

I. Zweck des Programms

Die unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 zurückgekauften Aktien werden im
Rahmen der Langzeitanreizprogramme und des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zur Lieferung an
Mitarbeitende und/oder Angehörige der Leitungsorgane der Gesellschaft und
ihrer Konzerngesellschaften verwendet. Das Aktienrückkaufprogramm 2022 dient
daher ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Artikel
5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung).

II. Dem Programm zugewiesener Höchstbetrag an Geldmitteln

Aufgrund des Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft vom 24. März 2022
ist dem Aktienrückkaufprogramm 2022 ein Höchstbetrag an Geldmitteln von
(ohne Nebenkosten) 16.514.150,00 EUR zugewiesen.

Der Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durch die
Eröffnungsauktion am Handelstag im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelten Kurs für
Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % überschreiten oder
unterschreiten.

Bei der Durchführung von Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022
dürfen Aktien gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052 nicht zu einem Preis erworben werden, der höher ist als der Preis
des letzten unabhängigen Handels oder als das höchste aktuelle unabhängige
Kaufangebot an dem Handelsplatz, an dem der Erwerb durchgeführt wird.

III. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Die Höchstzahl der Aktien, die unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022
erworben werden können, ist vom Vorstand der Gesellschaft am 24. März 2022
auf 660.566 festgelegt worden. Diese Höchstzahl von Aktien entspricht zum
heutigen Zeitpunkt etwa 0,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

IV. Zeitraum, für den das Programm genehmigt wurde (Dauer des Programms)

Die Laufzeit des Aktienrückkaufprogramms 2022 beginnt am 9. Mai 2022 und
endet spätestens am 31. Oktober 2022. Das Aktienrückkaufprogramm 2022 kann,
soweit gesetzlich zulässig, jederzeit unterbrochen und wieder aufgenommen
werden.

V. Weitere Details

Das Aktienrückkaufprogramm 2022 wird im Einklang mit Artikel 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit
den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 durchgeführt.

Das Aktienrückkaufprogramm 2022 wird von der Baader Bank Aktiengesellschaft
(die "Bank") durchgeführt. Der Höchstbetrag für den Rückkauf beträgt
16.514.150,00 EUR und 660,566 Aktien. In diesem Rahmen wird die Bank ihre
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt der Aktienkäufe unabhängig von und
ohne Einfluss der Gesellschaft treffen. Die Bank hat den Erwerb von Aktien
an der Gesellschaft gemäß den vorgenannten Bestimmungen durchzuführen.

Die Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm 2022 werden entsprechend
den Anforderungen von Artikel 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
(Marktmissbrauchsverordnung) und Artikel 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 spätestens am siebten Handelstag nach ihrer
Durchführung offengelegt und werden unter anderem auf der Website der
Gesellschaft unter https://ag.synlab.com/de/aktienrueckkauf veröffentlicht.
Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass die Informationen für einen
Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Offenlegung öffentlich
zugänglich bleiben.

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Unternehmen: SYNLAB AG
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E-Mail: ir@synlab.com
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Quelle: dpa-AFX

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