FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Papiere des Impfstoffentwicklers Valneva
Den Angaben von Valneva zufolge hat die Kommission das Recht zur Kündigung, weil das Vakzin am 30. April noch keine Marktzulassung in der Europäischen Union hatte. Bis heute lässt die Freigabe der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) auf sich warten, Ende April waren vom EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) noch weitere Fragen eingereicht worden. Wie es nun heißt, hat Valneva gemäß den Vertragsbedingungen ab dem 13. Mai 30 Tage Zeit, um eine Marktzulassung zu erhalten oder akzeptable Maßnahmen zur Nachbesserung vorzuschlagen.
"Die Entscheidung der Europäischen Kommission ist bedauerlich", kommentierte Konzernchef Thomas Lingelbach. Er verwies darauf, dass es weiter Signale gebe, dass sich viele Europäer weiterhin einen traditionelleren Impfstoff wünschten. Anders als die neuartigen mrNA-Vakzine basiert das Valneva-Mittel auf inaktivierten Viren und damit auf einem grundsätzlich bewährten Ansatz. Es galt lange Zeit als große Hoffnung, um den Kreis der Impfwilligen noch vergrößern zu können. Mittlerweile ist die Pandemie in Westeuropa aber am Abklingen. Bedingt zugelassen ist der Impfstoff seit Mitte April in Großbritannien.
Analyst Jean-Jacques Le Fur vom Analysehaus Bryan Garnier betonte in einer ersten Reaktion, für eine weitere Beurteilung der Lage wolle er zunächst abwarten, bis mehr Klarheit über eine potenzielle Zulassung herrsche und die EU-Kommission ihre Haltung zu der Sache final festlege. Er schließt aus den Details, dass Valneva bis in der zweiten Junihälfte noch die Chance hat, von der EMA grünes Licht zu bekommen. Er setzte sein Kursziel "unter Beobachtung". Seine Kaufempfehlung der Papiere habe aber Bestand auf Basis des Umsatzpotenzials anderer Impfstoffe gegen das Chikungunya-Fieber und die Lyme-Borreliose./tih/gl/jha/
Quelle: dpa-AFX