Die Deutsche Bank muss laut einem aktuellen Urteil nicht für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch entschieden und eine entsprechende Klage abgewiesen. Eine gute Nachricht für die Großbank – schließlich geht es im viel Geld.
„Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen", entschied die 18. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts. In dem Streit zwischen den beiden Geldhäusern geht es um Steuerschulden in Höhe von 167 Millionen Euro aus Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011.
Kapitalertragssteuern in dieser Höhe hatte das Hamburger Finanzamt von Warburg eingefordert, nachdem die Privatbank selbst diese nicht abgeführt hatte, sie aber auf die Körperschaftssteuer hat anrechnen lassen.
In dem Verfahren hatte die Hamburger Bank nun erneut argumentiert, dass es keine Absprachen zu Cum-Ex-Geschäften gegeben habe. Ihrer Ansicht nach sei die Deutsche Bank als Depotbank des Verkäufers in mehr als 400 Aktientransaktionen verpflichtet gewesen, Kapitalertragssteuer an den Fiskus abzuführen.
Das Gericht hielt aber daran fest, dass allein M.M.Warburg die Steuern schulde. Dies sei auch in einem Vorverfahren beim Landgericht Bonn festgestellt worden. Das Frankfurter Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es kann noch Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt werden. Dies werde nach sorgfältiger Prüfung der Urteilsgründe „aller Voraussicht nach“ geschehen, kündigte M.M. Warburg an.
Milliarden-Schaden für den Fiskus
Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten.
Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.
Auch wenn der Rechtsstreit wohl in eine weitere Runde gehen wird, ist das heutige Urteil für die Deutsche Bank ein wichtiger Etappensieg. Die Aktie kann daraufhin im freundlichen Gesamtmarkt rund ein Prozent zulegen und die 7-Euro-Marke zurückerobern. Investierte Anleger bleiben dabei und behalten den Stopp bei 6,80 Euro im Auge.
Mit Material von dpa-AFX.