Der Financial Times-Redakteur Dan McCrum hat mit seinen Artikeln über angebliche Bilanzmanipulationen bei der Wirecard AG einen Kursrutsch in Gang gesetzt. Bis heute hat sich die Aktie des DAX-Konzerns nicht erholt. Jetzt wurde Dan McCrum angezeigt. Wir sprachen mit Ehssan Khazaeli. Er vertritt den Anzeigeerstatter. Beide wollen Licht durch die Ermittlungen Licht ins Dunkel bringen. Lesen Sie hier das ganze Interview.
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Dan McCrum wird seit wenigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft München offiziell als Beschuldigter eines Ermittlungsverfahrens geführt. Ein Aktionär, der sich durch die Berichterstattung des FT-Journalisten geschädigt fühlt, hat Anzeige erstattet. Vertreten wird er von Ehssan Khazaeli, Anwalt bei der Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden. Im Interview erklärt uns Khazaeli, worum es im Ermittlungsverfahren geht und warum dieses die Wirecard AG und ihre Aktionäre noch ein Jahr beschäftigen könnte.
Herr Khazaeli, Sie vertreten einen Mandanten, der Strafanzeige gegen Dan McCrum gestellt hat. Richtet sich die Anzeige gegen den Autor persönlich oder gegen die Financial Times?
Die Anzeige richtet sich vordergründig „gegen unbekannt“, aber „insbesondere gegen den Journalisten Dan McCrum“. Die Staatsanwaltschaft München I führt McCrum seither offiziell als Beschuldigen eines Ermittlungsverfahrens. Gegen die Financial Times als juristische Person kann nicht ermittelt werden, sondern nur gegen einzelne Mitarbeiter. Uns geht es dabei vordergründig darum, bisher unbekannte mögliche Mittäter zu ermitteln.
Ist Ihrem Mandanten ein Schaden entstanden, beziehungsweise lässt sich der entstandene Schaden unmittelbar auf die zur Diskussion stehenden Artikel zurückführen?
Unser Mandant war zum Zeitpunkt der ersten Berichterstattung am 30. Januar 2019 Wirecard-Aktionär. Nach der Veröffentlichung des ersten („Executive at payments giant suspected of using forged contracts“) von drei streitgegenständlichen Artikeln gab der Aktienkurs massiv nach. Wir sehen einen gewissen Zusammenhang zwischen der Berichterstattung und dem Kurssturz, der sich nicht ohne Weiteres wegdiskutieren lässt.
Der dadurch entstandene Schaden lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffern, da hierzu noch festgestellt werden muss, ob die Berichterstattung der Financial Times unwahre Tatsachenbehauptungen enthielt, oder nicht.
Was genau werfen Sie dem Autor vor?
Wir werfen dem Autor eine irreführende Eindrucksberichterstattung vor, die sich offensichtlich auf dem Marktwert ausgewirkt hat. Daneben hat der Autor die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten.
Heißt konkret?
Die Vorwürfe waren von starkem Gewicht. Trotz dieser massiven Vorwürfe wurden der Wirecard AG nur wenige Stunden zur Stellungnahme eingeräumt. Zudem hat McCrum durch die irreführende Wortwahl einen falschen Eindruck entstehen lassen.
Ein falscher Eindruck – können Sie das weiter präzisieren?
McCrum schrieb, die Räume seinen durchsucht worden („raid“). Einer Durchsuchung ist ein gewisses Überraschungsmoment immanent, sowie ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Es war jedoch wohl ein verabredetes Treffen und einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gab es auch nicht.
Auch gab es nach bisherigen Erkenntnissen keine „Beschlagnahme“, wie McCrum schreibt („seized“). Einer Beschlagnahme ist eine gewisse Unfreiwilligkeit immanent. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat Wirecard die Unterlagen freiwillig zur Verfügung gestellt.
Eine Sicherstellung von elektronischen Geräten, insbesondere Laptops, hat es offenbar auch nicht gegeben, wie McCrum aber einen unbenannten Zeugen zitiert, der das Heraustragen derartiger Geräte gesehen haben will.
Was auch merkwürdig anmuten lässt: Der Staatsanwaltschaft München I liegt wohl eine Aussage eines Bankers vor, dem der Status eines Zeugen zukommt: Dieser soll den Ermittlungsbehörden gegenüber zugestanden haben, gewusst zu haben, dass der erste Artikel um 13.00 Uhr veröffentlicht wird.
Was erhoffen Sie sich von der Ermittlung?
Wir erhoffen uns von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, dass die Hintergründe der Berichterstattung offengelegt werden und mögliche Hintermänner oder sonstige Personen aufgeklärt werden, die vorab von der Berichterstattung wussten und so davon profitiert haben oder welche sonstige Rolle sie in diesem Komplex einnehmen.
Wie ist das weitere Verfahren?
Wir haben bei der Staatsanwaltschaft München I Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, etwaige Sonderbände, Spurenbände und alle beigezogenen Akten beantragt. Über den Antrag wird erst nach dem Abschluss der Ermittlungen entschieden werden.
Das wird aber vermutlich nicht morgen der Fall sein. Wann rechnen Sie mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens?
Wir gehen davon aus, dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nicht im laufenden Jahr abgeschlossen wird. Vieles hängt auch von dem abschließenden Compliance-Bericht der Rechtsanwaltskanzlei Rajah & Tann ab. Wirecard hat bereits zugesichert, diesen öffentlich zugänglich zu machen.
Nehmen wir an, es kommt zur Anklage. Welche Handhabe haben geschädigte Aktionäre?
In dem jetzigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht die Frage im Vordergrund, ob es einen staatlichen Bestrafungsanspruch gibt. Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche spielen dabei keine Rolle. Diese müssten in zivilrechtlichen Schadenersatzverfahren geklärt werden. Dabei können aber auch die Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren herangezogen werden und zum Prozessstoff gemacht werden.
Dan McCrum hat als Kopf des FT-Blogs Alphaville bereits in der Vergangenheit kritisch über Wirecard berichtet. Unter der Überschrift „The House of Wirecard“ erschienen insgesamt acht Artikel. Ein weiterer Bericht unter Verweis auf eine Studie von „Zatarra Research“ ließ die Wirecard-Aktie dann erstmals in ähnlichem Umfang abstürzen wie heute. Die darin erhobenen Vorwürfe wurden nie bestätigt. Spielt das in Ihrem Verfahren eine Rolle?
Nein. Es zeigt aber, dass McCrum sich schon mal hat missbrauchen lassen. Die Vorwürfe von „Zatarra Research“ und dessen Herausgeber Fraser Perring haben sich seinerzeit als falsch erwiesen. Die Staatsanwaltschaft München I hat deswegen beim Amtsgericht München den Erlass eines Strafbefehls gegen Perring beantragt, der auch antragsgemäß erlassen wurde. Er dürfte aber noch nicht rechtskräftig sein.
Die Financial Times hat alle Anschuldigungen in diesem Zusammenhang zurückgewiesen und erklärt, es habe noch kein Ermittler mit ihr Kontakt aufgenommen. Wann wird die Staatsanwaltschaft auf die Financial Times zugehen?
Üblicherweise ermittelt die Staatsanwaltschaft zunächst den gesamten Sachverhalt. Dabei hat sie als objektive Behörde ergebnisoffen zu ermitteln. Das heißt, das sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen zu ermitteln sind. Erst am Ende der Ermittlungen wird für gewöhnlich den Beschuldigten das Recht zum rechtlichen Gehör eingeräumt, falls das noch für notwendig befunden wird.
Es ist also keinesfalls notwendig, dass dies geschieht.
Wird das Verfahren durch die Beantragung eines Strafbefehls beendet – wie im Zatarra-Fall – kann auf eine vorherige Anhörung des Beschuldigten verzichtet werden. Gegen den erlassenen Strafbefehl kann der Angeklagte Einspruch erheben und sich darin einlassen. Aber wie ausgeführt: Es kann noch einige Zeit dauern, bis in einem derart komplexen Verfahren die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Wie geht es jetzt und bis dahin für Sie und Ihren Mandanten weiter?
Die nächsten prozesstaktischen Entscheidungen werden wir nach der Veröffentlichung des Compliance-Berichts der Rechtsanwaltskanzlei Rajah & Tann treffen können.
Herr Khazaeli, vielen Dank für das Gespräch.
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Das Gespräch führte Leon Müller, Chief Editor Börsen.Briefing. (www.boersenbriefing.de)
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