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VTG vor Delisting: 7% Aufschlag zum Abschied - verkaufen?

VTG vor Delisting: 7% Aufschlag zum Abschied - verkaufen?
Foto: Börsenmedien AG
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Michael Schröder 25.02.2019 Michael Schröder

Die AKTIONÄR-Altempfehlung VTG soll nach der erfolgreichen Übernahme durch den Infrastrukturfond der US-Investmentbank Morgan Stanley jetzt ganz von der Börse genommen werden. Der Vorstand will einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Den noch verbliebenen Aktionären werden 53 Euro je Aktie geboten – ein Aufschlag von sieben Prozent zum Schlusskurs vom Freitag.

Zur Erinnerung: Morgan Stanley hatte im Sommer 2018 über das Beteiligungsvehikel Warwick Holding GmbH ein Übernahmeangebot für Europas größten Waggonvermieter VTG vorgelegt, scheiterte damit aber zunächst am Widerstand des Vorstands Heiko Fischer. Als aber Großaktionär Michael Kühne sein 20-Prozent-Paket verkauft hatte, lenkte die Führungsriege ein und sicherte und Morgan Stanley sicherte sich die Mehrheit. Die US-Investmentbank hielt zuletzt über ihren Fonds 70,63 Prozent.

Da der Streubesitz weniger als 14 Prozent betrug, sei eine Börsennotiz nicht mehr sinnvoll, heißt es aus der VTG-Firmenzentrale. Aus diesem Grund kamen Aufsichtsrat und Vorstand zu dem Schluss, dass ein sogenanntes Delisting im Interesse des Unternehmens liegt. Morgan Stanley sagte im Gegenzug die Unterstützung bei der Umschuldung einer Wandelanleihe zu. Zudem wurde vereinbart, dass die Rechtsform von VTG bis zum Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2021 nicht geändert wird. Bis zum Ende der Hauptversammlung im Jahr darauf soll es auch keinen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geben.

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Wie geht es weiter? Der VTG-Vorstand hat sich entschieden, das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen und innerhalb der Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Über den Antrag wird die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden. Gemäß der Börsenordnung erwartet der Vorstand, dass der Widerruf drei Börsentage nach der Veröffentlichung der Entscheidung wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden werden die VTG-Aktien nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein. Investierte Anleger sollten ihre Aktie daher im Bereich um 53 Euro aktiv verkaufen – und die letzten Gewinne mit der AKTIONÄR-Altempfehlung einstreichen.

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