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TUI: Das schmerzt ein wenig – so reagiert die Aktie

TUI: Das schmerzt ein wenig – so reagiert die Aktie
Foto: TUI Group
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Martin Mrowka 29.04.2024 Martin Mrowka

Der weltgrößte Reisekonzern muss sich zum Ende des Monats gleich mit mehreren juristischen Angelegenheiten auseinandersetzen. Da ist zum einen die Erhöhung der Ticketsteuer zum 1.Mai. Außerdem wurde TUI zur Zahlung einer Entschädigung für einen wohl zu Unrecht entlassenen Manager verurteilt. So reagiert die Aktie.  

Zum 1. Mai 2024 steigt die Steuer auf Flugtickets von deutschen Abflugorten. Das hat Folgen für die Urlauber. Und für Reiseveranstalter, die Belastungen in Millionenhöhe befürchten. Die Airlines und Reiseanbieter dürften versuchen, die zusätzlichen Kosten an ihre Kunden weiterzugeben.  Die Steuersätze betragen künftig je nach Endziel der Flugreise zwischen 15,53 und 70,83 Euro pro Ticket. Bislang waren in drei Entfernungsklassen zwischen 12,48 Euro und 56,91 Euro fällig.

Da Steuern und Abgaben aber nur einen Teil des Preises einer Pauschalreise ausmachen, bleiben die Auswirkungen voraussichtlich jedoch begrenzt. Zu Buche schlagen bei den Reiseanbietern wie TUI vor allem die Kosten für den Einkauf von Hotelkontingenten und Flugkapazitäten. Wie sich diese letztlich entwickeln, hängt auch von der allgemeinen Preisentwicklung im jeweiligen Urlaubsland ab. 

Deutsche Luftverkehrswirtschaft reagiert

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) kritisiert die massiven Erhöhung der Luftverkehrsteuer dennoch. Er fordert die Bundesregierung auf, die milliardenschweren Einnahmen wie im Koalitionsvertrag vereinbart für Klimaschutzmaßnahmen im Luftverkehr zu verwenden. "Mit der erneuten Erhöhung der Luftverkehrsteuer um rund 25 Prozent drohen weitere Einschnitte bei der Erholung des Luftverkehrs in Deutschland, welche die Anbindung wichtiger Wirtschaftsstandorte gefährden, sowie die Investitionskraft der Fluggesellschaften für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs mindern", sagte BDL-Präsident Jost Lamers am Montag. 

Entschädigung für Manager

Das Oberlandesgericht der Balearen hat den Touristik-Konzern TUI zu einer Entschädigeung verdonnert – für eine Personalie, die fast zehn Jahre zurückliegt. Ein leitender Angestellter des Unternehmens war im Jahre 2015 formell entlassen worden, nachdem er sich geweigert hatte, von seinem Standort in Singapur zu einer Sitzung in Palma de Mallorca zu erscheinen. Laut OLG soll TUI in dem verworrenen Fall dem Mann nun mehr als eine Million Euro zahlen.

Das Gericht wirft den Unternehmen vor, damals nicht begründet zu haben, warum die Sitzung so wichtig war, dass die Nichtteilnahme die Kündigung rechtfertigte. Der Manager habe eine Reihe von begründeten familiären Problemen geltend gemacht, um nicht nach Spanien zu reisen. Stattdessen wollte er per Videokonferenz an der Sitzung teilnehmen. Nun wurde die Entlassung als ungerechtfertigt erachtet und der Arbeitnehmer zu einer Entschädigung und zur Zahlung des Gehalts verurteilt, das der Kläger seit 2015 nicht erhalten hatte.

Weder die erhöhte Ticketsteuer noch die Entschädigung für den entlassenen Manager sorgen zum Wochenstart an der Börse für große Bewegung der TUI-Aktie. Der MDAX-Aufstiegsaspirant bewegt sich in freundlichem Umfeld am Vormittag leicht aufwärts – im Xetra-Handel zuletzt plus 0,4 Prozent auf 6,77 Euro.

TUI (WKN: TUAG50)

In der vergangenen Woche schrieb DER AKTIONÄR hier unter der Headline "Großinvestor ist komplett raus", dass die französische Großbank Société Générale ihre Beteiligung am Reisekonzern TUI vollständig veräußert hat. Nachfolgend ein entsprechender Screenshot aus der EQS-Meldung vom 22. April 2024.

TUI-Stimmrechtsanteile von SocGen (Screenshot)
eqs-news.com
TUI-Stimmrechtsanteile von SocGen am 22.04.24 (Screenshot)

Die 0,00% sind jedoch nur teilweise richtig. Vielmehr sind die Gesamtstimmrechts-Anteile lediglich unter die 5-Prozent-Marke gerutscht und müssen dann nicht mehr publiziert werden. Eine Regelung, die selbst manchen Juristen irritiert. Denn auch §§ 33, 34 WpHG müssen berücksichtigt werden. 

Gemäß §36 WpHG besteht unter 5,0 Prozent keine Anzeigepflicht mehr. Laut Aussage eines TUI-Sprechers schwanken vor allem die passiven Anteile sowohl von der SocGen als auch von Goldman Sachs in unregelmäßigen Abständen – mal über der Marke, mal drunter. Man variiere den Umfang der Derivategeschäfte für die Kunden der Banken.

Der Reisekonzern kann die erneuten Kosten offenbar gut verdauen. An der Börse bleiben die neuen Belastungen aufgrund der erhöhten Ticketsteuer, die wohl an die Urlauber weitergegeben werden, ohne negative Auswirkungen auf die TUI-Aktie. Diese pendelt derzeit weiterhin knapp unterhalb der 50-Tage-Linie (bei 6,90 Euro). Eine Überwindung würde den Kurs wohl schnell wieder zur Widerstandszone bei 7,40 Euro pushen. Engagierte Börsianer halten ihre Papiere weiterhin.

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