Der schwer angeschlagene südafrikanische Möbelhändler Steinhoff fordert die Offenlegung der Identität seiner Kläger. Kläger-Anwalt Maximilian Weiss sagt dazu: „Mein Eindruck ist, dass Steinhoff mittlerweile in der Tat ein großes Interesse daran hat, eine Lösung zu erzielen, also einen Vergleich zu schließen.“
Für Steinhoff wäre dieser Weg vernünftig, so Weiss, Anwalt bei der Tübinger Kanzlei TILP. „In der Sache ist es für Steinhoff schließlich außerordentlich schwierig, sich zu verteidigen. Und mit einem Vergleich würde es zu keinem Urteil mehr kommen und man könnte sich viel ersparen.“
Für die TILP-Mandantschaft wäre es laut Weiss grundsätzlich vorstellbar, das Verfahren im gemeinsamen Einvernehmen und gegen eine angemessene Entschädigungssumme zu erledigen. „Urteile zu erstreiten ist kein Selbstzweck, vielmehr sind die von uns geführten Prozesse nur das Mittel dazu, verlorenes Geld für unsere Mandanten zurückzuholen – dies möglichst bald.“
Weiss weiter: „Steinhoff befindet sich nicht ohne Grund in einer Phase der Restrukturierung und benötigt Luft zum Atmen. Es bietet sich insofern für beide Seiten an, eine tragfähige Lösung zu verfolgen, in welcher dann freilich jeder von seiner Maximalposition abrücken muss.“
Die Mandanten hätten nichts gegen eine schnelle Lösung und wären im Falle eines vernünftigen Angebots auch bereit, einen Schlussstrich zu ziehen. „Aber das Angebot muss stimmen.“
Solange es keine Einigung gebe, will TILP den Druck aufrecht halten und weiter prozessieren.
Black Box Steinhoff
Die Lage bei Steinhoff bleibt schwierig und angespannt. Finger weg von der Aktie.