Lange gab es keine Neuigkeiten zum Stand der Verhandlungen zwischen geschädigten Anlegern und Steinhoff. Diesen Monat ist zumindest das Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf Eis gelegt worden. Steinhoff und die Kläger streben weiter einen Vergleich an. Die am 18. Dezember geplante mündliche Verhandlung wurde aufgehoben.
Anleger werfen Steinhoff vor, im Rahmen des Milliarden-Bilanzskandals den Kapitalmarkt nicht korrekt informiert zu haben. Bei einem Vergleich müssten sich die Kläger, die in Deutschland durch die Rechtsanwaltskanzlei TILP vertreten werden, voraussichtlich mit der Erfüllung eines Bruchteils ihrer Forderungen begnügen.
Die Lage bei Steinhoff ist äußert komplex, da es sich um einen länderübergreifenden Fall handelt, in den zahlreiche Parteien involviert sind.
Steinhoff und die Klägervertreter haben bereits in der Vergangenheit ihr Interesse an einer Einigung bekundet. Die Neuigkeit vom Gericht deutet darauf hin, dass die Parteien Fortschritte erzielen.
Die Zitterpartie für Zocker geht unterdessen weiter: Der Aktienkurs bewegt sich immer noch im Bereich von fünf Cent – nah am Tief. Das spricht dafür, dass die Steinhoff-Aktie selbst bei einer möglichen Einigung, wie sie offenbar im Raum steht, ein extrem risikobehaftetes Investment bleiben würde.
Selbst bei Aktien, die ihren Anlegern letztendlich einen Totalverlust einbringen, gibt es normalerweise immer wieder zwischenzeitliche Phasen der Hoffnung, die sich im Kurs niederschlagen. Bei der Steinhoff-Aktie gibt es hingegen seit Monaten nur vergleichsweise moderate Gegenbewegungen. Jeder dieser Anstiege wurde innerhalb kürzester Zeit abverkauft.
Ein Happy-End für Steinhoff-Aktionäre wäre ein Wunder. DER AKTIONÄR glaubt nicht daran.