Nachdem der Möbelhändler Steinhoff wegen umfangreichen Bilanzbetrugs in die Schlagzeilen geriet, steht er vor einer Klagewelle von Seiten der Investoren. Als repräsentativ für diese Investoren steht die Investorengruppe VEB / European Investors, welche vor dem niederländischen Gericht Klage erhoben hat. In diesem festgefahrenen Prozess ist die Meldung, dass man eine zwischenzeitliche Einigung finden konnte, eine große Überraschung. Doch was bringt diese Einigung und wie groß sind die Zugeständnisse von beiden Seiten?
VEB / European Investors und Steinhoff haben sich darauf geeinigt die Kollektivmaßnahmen, zur Wahrung der Unternehmensinteressen, um weitere sechs Wochen bis zum 15. Mai 2019 zu verlängern. Nach dieser Frist steht es beiden Parteien frei den Gerichtsprozess fortzusetzen oder in Verhandlungen einen Vergleich für die betroffenen Aktionäre zu erreichen.
VEB / European Investors hatte Steinhoff wegen irreführender Geschäftsberichte und Pressemitteilungen verklagt. Die erwirkte Auszeit gewährt Steinhoff die Möglichkeit den aktuellen Strukturierungsprozess, sowie interne Ermittlungen fortzusetzen. Ebenso kann Steinhoff den Jahresbericht für 2017/18 fertigstellen. VEB/European Investors stimmte der Verlängerung zu Gunsten einer Stabilisierung der Gesellschaft zu, was sowohl für die aktuellen als auch zukünftige Anteilseigner von Vorteil ist.
Der Möbelhersteller Steinhoff geriet im November 2017 wegen Bilanzbetrugs in den Fokus. Seitdem ist der Aktienkurs von 3,41 Euro auf unter 0,12 Euro gefallen. Nach einem Bericht von PricewaterhouseCoopers wurden bei Steinhoff von 2009 bis 2017 falsche Transaktionen generiert, um die Bilanz des Konzerns zu schönen. Diese fragwürdigen Buchungen beliefen sich auf ein Volumen von circa 6.5 Milliarden Euro. Der testierte Geschäftsbericht für 2017/18 soll nun Mitte April erscheinen.