Die Aktie von Standard Lithium gerät heute zum Wochenstart in Deutschland deutlich unter Druck. Das Papier knickt zwischenzeitlich zehn Prozent ein. Das liegt zum einen am ohnehin schwachen Gesamtmarkt und auch schwachen Vorgaben von den Lithium-Werten aus Down Under. Zum anderen aber auch daran, dass es einige Sammelklagen in den USA gegen Standard Lithium gibt. Das alles hängt eng mit den Short-Attacken zusammen.
Es sind gleich mehrere Anwaltskanzleien in den USA, die Druck machen und zu Sammelklagen gegen Standard Lithium aufrufen. So schreibt beispielsweise Jakubowitz Law aus New York, dass sie Anleger vertreten will, die die Aktie zwischen dem 19. Mai 2020 und 17. November 2021 gekauft haben. „Einer eingereichten Klage zufolge hat Standard Lithium Ltd. im Wesentlichen falsche und/oder irreführende Erklärungen abgegeben und/oder nicht offengelegt, dass: (i) die Gewinnungseffizienz der LiSTR-Direktextraktions-Technologie zu hoch angesetzt war; (ii) dementsprechend der Prozentsatz der Lithiumgewinnung des Endprodukts des Unternehmens in der Demonstrationsanlage nicht so hoch sein würde, wie das Unternehmen den Anlegern gegenüber dargestellt hatte; und (iii) infolgedessen die öffentlichen Erklärungen des Unternehmens zu allen relevanten Zeitpunkten im Wesentlichen falsch und irreführend waren“, schreibt die Anwaltskanzlei.
In ein ähnliches Horn blasen auch andere Kanzleien, so zum Beispiel Robbins LLP oder auch Bragar Eagel & Squire PC ebenfalls aus New York. Die Argumentation ist praktisch immer die gleiche: Standard Lithium soll die Ergebnisse der Pilot-Anlage zu positiv dargestellt haben.
Hier handelt es sich vermutlich nicht um eine tiefgreifende Recherche seitens der Anwaltsfirmen. Vielmehr nutzen die Kanzleien die Short-Reports als Vorlage für die Klage. Ganz allgemein: Sammelklagen werden in den USA vergleichsweise häufig eingereicht. Das geht selten von Anlegern aus, meist von Anwaltskanzleien, die sich im Erfolgsfall einen riesigen Zahltag versprechen. Im vorliegenden Fall hat Standard Lithium bereits auf die Vorwürfe reagiert und sie zurückgewiesen.
Nach wie vor sollte man im Hinterkopf behalten, dass es sich bei der Anlage um eine Pilotanlage handelt. Hier wird nach dem bestmöglichen Ergebnis gesucht, um das Ganze dann im großen Stil zu verwirklichen. Ob dies wirklich eine Klage rechtfertigt, müssen wohl in der Tat Gerichte entscheiden. Aber so ungewöhnlich sind Sammelklagen nicht – viele verlaufen einfach im Sande.
Dennoch: Die neuerlichen Aufrufe, sich den Sammelklagen anzuschließen verunsichern natürlich die Anleger. Und letztlich liegt es an den Gerichten, eine Entscheidung zu treffen.