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Rekordstrafe! Knallhart-Maßnahme gegen Meta

Rekordstrafe! Knallhart-Maßnahme gegen Meta
Foto: Lobeca/IMAGO
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Andreas Deutsch 22.05.2023 Andreas Deutsch

Meta muss wegen eines Verstoßes gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 1,2 Milliarden Euro Strafe zahlen. In dem Verfahren geht es um die Beteiligung von Facebook an der Massenüberwachung durch angloamerikanische Geheimdienste. Trotzdem verliert die Meta-Aktie nur leicht – aus diesem Grund.

Die Überwachung war vor zehn Jahren vom US-Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt wurde. Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems brachte damals eine Beschwerde gegen Facebook ein.

Das von der DPC verhängte Bußgeld stellt die bisherige Rekordstrafe von 746 Millionen Euro für Amazon.com in Luxemburg in den Schatten. Außerdem muss Meta jede weitere Übermittlung europäischer personenbezogener Daten an die Vereinigten Staaten unterbinden, da das Unternehmen weiterhin den US-Überwachungsgesetzen unterliegt.

Die Meta-Topmanager Nick Clegg (President Global Affairs) und Jennifer Newstead (Chief Legal Officer) bezeichneten die Entscheidung der DPC in einer ersten Reaktion als "fehlerhaft und ungerechtfertigt". Sie schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall für die zahllosen anderen Unternehmen, die Daten zwischen der EU und den USA transferieren.

Bislang wurden mit der neuen Strafe für Meta seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung vor fünf Jahren Bußgelder in Höhe von vier Milliarden Euro verhängt.

Meta (WKN: A1JWVX)

Die Meta-Aktie verliert nach der Meldung vorbörslich nur 1,4 Prozent. Der Grund: Es ist völlig unklar, ob Meta die Rekordstrafe wirklich bezahlen muss. Der Konzern wird aller Voraussicht nach Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Die Gerichtsverfahren können sich über Jahre erstrecken. DER AKTIONÄR bleibt bei seiner Kaufempfehlung für die Aktie.


(Mit Material von dpa-AFX)

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