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PayPal: Das ist unfair

PayPal: Das ist unfair
Foto: Sipa USA/Jonathan Raa/picture alliance/dpa
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Michael Diertl 05.07.2024 Michael Diertl

Das Bundesgericht von Australien hat eine Klausel, die PayPal Australien in seinen Standardverträgen mit kleinen Unternehmen verwendet, als „unfair“ erklärt. Das geht aus einer Erklärung der Australian Securities and Investments Commission (ASIC) hervor. Die Aktie des Zahlungsdienstleisters zeigt sich davon jedoch unbeeindruckt und setzt ihren Turnaround fort.

Die Klausel sei unfair, weil PayPal Gebühren einbehielt, die fälschlicherweise berechnet wurden, falls das kleine Unternehmen den Fehler nicht innerhalb von 60 Tagen nach Auftauchen der Gebühr auf dem Kontoauszug meldete, hieß es in der Erklärung.

Das Gericht erklärte die Klausel von Beginn der Verträge an für nichtig und ordnete an, dass PayPal daran gehindert wird, diese Klausel in Verträgen mit kleinen Unternehmen anzuwenden, sich darauf zu berufen oder sie durchzusetzen.

Zwar notiert die PayPal-Aktie im vorbörslichen US-Handel minimal unter ihrem Vortagesschlusskurs. Doch einen nachhaltigen finanziellen Schaden wird das Urteil nicht auf den Zahlungsdienstleister haben.

Viel wichtiger ist, dass das Papier die Woche mit einem positiven Vorzeichen abschließt und die Bullen in den kommenden Tagen mit dem Sprung über die 200-Tage-Linie, welche derzeit bei 60,65 Dollar verläuft, für ein frisches Kaufsignal sorgen. Gelingt ihnen das, dürfte ein mittelfristiger Boden eingezogen sein und die Aktie wieder Kurs auf die Mehrfachhochs im Bereich von 68 Dollar nehmen.

PayPal (WKN: A14R7U)

Das Gerichtsurteil ist zwar als negative Nachricht zu bewerten, doch auf den Kurs wird es weder kurz- noch mittelfristig Einfluss nehmen. Viel wichtiger ist, dass die jüngste technische Stärke bestätigt und neue Kaufsignale erzeugt werden. Mutige Anleger stellen schon jetzt einen Fuß in die Tür. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet den Ausbruch über die 200-Tage-Linie ab.

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: PayPal.

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