Sie ist der Innovationstreiber im Gesundheitssektor: die Biotechnologie. Ein besonders spannendes Unternehmen könnte jetzt die Grenzen des Möglichen neu definieren. Mit seinem aktuellen Blockbuster-Medikament ebnet es den Weg für eine Zukunft, in der schwere oder bisher unheilbare Krankheiten der Vergangenheit angehören.
Mit einer starken Projekt-Pipeline, weiteren Blockbuster-Kandidaten und einem Medikament, das allein 3 Milliarden Dollar Umsatz verspricht, steht das Biotech-Unternehmen an der Spitze der Innovation.
Welches Potenzial noch in dem aktuellen Blockbuster-Medikament steckt und warum die Gerüchteküche bereits in puncto einer möglichen Übernahme brodelt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von DER AKTIONÄR (S. 30).
Weitere Themen im Heft:
Fette Fete bei diesen Aktien
Nvidia verleiht den Bullen Flügel – und einige Aktien ziehen jetzt nach. Bei diesen Werten haben Anleger jetzt richtig was zu feiern. (S. 14)
Mit Köpfchen
Der öffentliche Sektor hat einen hohen Digitalisierungsbedarf. Mit einer vielversprechenden Software will dieses Unternehmen aus Dänemark das Problem nachhaltig in den Griff bekommen. (S. 10)
Luxus light statt Luxus pur
Weniger E-Autos, weniger Luxus. Der Top-Tipp der Woche passt seine Strategie an und setzt die Marge wieder in den Fokus. Der Ausblick stimmt, Dividende und Aktienrückkaufprogramm wurden erhöht. (S. 26)
Hidden Champion auf der Überholspur
Die Produkte des Automobil-Players fahren zwar fast überall mit, dennoch kennen sie nur die wenigsten. Das gilt im Übrigen auch für die Aktie. Ein Fehler, wenn man sich die Kennzahlen einmal genauer ansieht. (S. 32)
Immobilien + Luxus = Toll
Ein Immobilienunternehmen, das mitten in der US-Immobilienkrise alle Rekorde bricht. Wie kann das denn sein? Die Antwort ist so simpel wie einleuchtend: ein konsequenter Fokus auf Luxus. (S. 34)
(B)raucht man jetzt Cannabis?
Das legale Cannabusiness hat in Deutschland noch keinen großen Stellenwert. Doch viele Anleger spekulierten mit einem Kauf dieser Aktie zuletzt darauf, dass sich das jetzt ändert. Zu Recht? (S. 42)