Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Klagen von Flugschülern der Lufthansa abgewiesen, die ihre in der Corona-Pandemie abgebrochene Ausbildung unverändert fortsetzen wollten. Das Gericht folgte der Argumentation der Lufthansa Aviation Training (LAT), dass man die 2020 abgebrochene Ausbildung nicht mehr wie verlangt selbst erfüllen könne. Entsprechende Einrichtungen wie die Flugschule in Phoenix/Arizona sind bereits verkauft oder werden wie die traditionsreiche Verkehrsfliegerschule in Bremen aufgelöst.
Die Fortsetzung der Ausbildung an den genannten Orten sei der LAT nicht mehr möglich, folgerte das Gericht, das zuvor auch noch zwei Einstweilige Verfügungen gegen die Lufthansa in dieser Sache abschmetterte. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, grundsätzlich ist Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Lufthansa begrüßte das Urteil. Man wolle weiterhin Lösungen für die betroffenen Schüler zur Weiterführung ihrer Ausbildung finden, sagte ein Sprecher. Ihnen sind bereits Ersatzkurse an einer privaten Flugschule angeboten worden.
Der Erfolg vor Gericht dürfte den Vorstand der Airline natürlich freuen. Im Vergleich zu den bedingt durch Corona nun wieder sinkenden Passagierzahlen war der Streit mit den Flugschülern aber natürlich das weitaus geringere Problem. Das Marktumfeld für den MDAX-Konzern bleibt rau. Da das Chartbild aktuell auch nicht gerade bullish ist, verharren Anleger weiterhin an der Seitenlinie.
Mit Material von dpa-AFX