Die Aktie von Johnson & Johnson (J&J) ist zuletzt nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters, gemäß dem das Unternehmen seit Jahren wusste, dass sein Babypuder asbestbelastet ist, und J&J entsprechende Informationen der Öffentlichkeit bewusst vorenthalten hat, massiv unter Druck gekommen.
Zwar wehrte sich J&J umgehend gegen die Vorwürfe und bezeichnete den Reuters-Bericht als einseitig und falsch. Es ist aber nicht das erste Mal, dass sich der US-Pharmakonzern Asbest-Vorwürfen stellen muss. Mit dem jüngsten Reuters-Bericht hat das Ganze aber eine neue Dimension erreicht. Seit nunmehr fünf Jahren gibt es Vorwürfe gegen J&J. Im August dieses Jahres wurde das Unternehmen sogar bereits zu einer Strafe von 4,69 Milliarden Dollar verurteilt. Geklagt hatten 22 Frauen, die an Eierstockkrebs leiden und J&J-Produkte wie das Körperpuder „Baby Powder“ als Grund für ihre Erkrankungen sehen. J&J hat allerdings Berufung eingelegt.
J&J mit Gegenkampagne
Der Gesundheitskonzern bemüht sich aber nicht nur, verbal gegenzusteuern, sondern tritt dem Kursverfall der Aktie auch mit entsprechenden Maßnahmen entgegen. Zum einen versucht J&J, die Anleger mit einem optimistischen Ausblick auf das operative Geschäft zu beruhigen. Der Konzern bestätigte die Gewinn- und Umsatzprognose für 2018. Zum anderen kündigte J&J ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von fünf Milliarden Dollar an.
Rein umsatzmäßig macht Säuglingspflege bei J&J mit einem Umsatz 2017 von 1,92 Milliarden zwar nur einen kleinen Anteil aus, größer wiegen hier mögliche Schadenersatzzahlungen und der potenzielle Imageschaden – gutes aktuelles Beispiel in diesem Zusammenhang ist Bayer. So ist auch der massive Kurseinbruch von J&J der vergangenen Tage zu erklären, bei dem rund 50 Milliarden Dollar Börsenwert vernichtet wurden.
Risiko überwiegt
Man darf gespannt sein, ob J&J beweisen kann, dass sein Babypuder tatsächlich kein Asbest enthält. Angesichts der Unsicherheit, sieht DER AKTIONÄR das Chance-Risiko-Verhältnis derzeit leicht negativ. Anleger sollten vorerst die weitere Entwicklung von der Seitenlinie aus beobachten.
(Der Artikel ist in der AKTIONÄR-Ausgabe 52/2018-01/2019 erschienen, die Sie hier herunterladen können.)