Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Kartellbuße gegen den deutschen Chiphersteller Infineon weitgehend bestätigt – aber um fast sechs Millionen Euro reduziert. Somit muss der DAX-Konzern noch knapp 76,9 Millionen Euro Strafe zahlen, wie die Luxemburger Richter am Mittwoch entschieden. Die Aktie notiert weiter knapp unter dem Jahreshoch.
Hintergrund ist eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014, wonach vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen eine Strafe von 138 Millionen Euro zahlen mussten. Im Fokus standen neben Infineon auch Samsung, die japanische Firma Renesas sowie Philips. Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, unter anderem zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden.
Mit rund 82,8 Millionen Euro musste Infineon den größten Anteil zahlen. Nachdem das EU-Gericht die Strafe 2016 bestätigt hatte, argumentierte das Unternehmen, das Gericht habe nur einige der von der EU-Kommission festgestellten rechtswidrigen Kontakte überprüft. Auch Philips legte Beschwerde ein – diese wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) jedoch abgewiesen.
Nun kam das EU-Gericht im Fall Infineons zu dem Schluss, dass die EU-Kommission einen der vermeintlich wettbewerbswidrigen Kontakte nicht beweisen konnte. Deshalb müsse die Geldbuße reduziert werden.
Infineon kann gegen den Beschluss jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Dieser hatte sich bereits 2018 mit dem Fall beschäftigt und entschieden, dass das untergeordnete EU-Gericht, das die Kartellbußen zuvor bereits bestätigt hatte, die Strafe gegen Infineon erneut prüfen müsse.
Am Gesamtbild und an der Einschätzung ändert das Urteil nichts. Seit dem Corona-Crash-Tief Mitte März bei 10,13 Euro konnte die Infineon-Aktie ihren Wert bereits verdoppeln. Knapp unter der 22-Euro-Marke ging den Bullen dann aber die Puste aus. Mit dem Sprung über das Verlaufshoch bei 21,78 Euro könnte sich die Aufwärtsbewegung weiter fortsetzen.
(Mit Material von dpa-AFX)