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Commerzbank: Klage gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfer!?

Commerzbank: Klage gegen die Wirecard-Wirtschaftsprüfer!?
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Carsten Kaletta 17.02.2021 Carsten Kaletta

Manfred Knof hat den Ruf eines Sanierers beziehungsweise Machers. Mit der Abschreibung auf den Wirecard-Kredit hat der neue Commerzbank-Boss eigentlich nix zu. Das war im zweiten Quartal 2020 und fällt in die „Zielke-Ära“. Doch der neue Chef der Großbank macht das, was die Aktionäre sehen wollen: Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, versucht Knof das verlorene Geld mittels Klage zurückzuholen. 

Konkret: Dem Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) droht nach dem Wirecard-Desaster eine Schadensersatzklage der Commerzbank. Die Bank hat die Frankfurter Dependance der britisch-australischen Großkanzlei Ashurst damit beauftragt, eine Klage vorzubereiten. Das berichtet das Handelsblatt und beruft sich auf Informationen aus Unternehmenskreisen

Ein Commerzbank-Sprecher wollte den am Mittwoch veröffentlichten Bericht auf Anfrage nicht kommentieren. Auch EY lehnte eine Stellungnahme ab, heißt es. 

Die Prüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) steht wegen ihrer Rolle als langjähriger Abschlussprüfer der insolventen Wirecard in der Kritik. Ohne dessen jahrelange Testate wäre Wirecard nicht zu diesem unglaublichen Betrugsfall geworden. Der Münchener Zahlungsdienstleister hatte im vergangenen Juni Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt und in der Folge Insolvenz angemeldet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Wirecard mindestens seit 2015 Scheingewinne auswies, und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. 

Die Commerzbank hatte den Münchnern eine revolvierende Kreditlinie von 200 Millionen Euro eingeräumt. Man war nicht allein – vielmehr hatte die Großbank in einem 15 Banken umfassenden Konsortium den Hut auf. In der Summe stellten die Finanzinstitute Darlehen von 1,75 Milliarden Euro bereit. Davon wurden rund 90 Prozent abgerufen – die Commerzbank musste nach der Pleite 187 Millionen Euro abschreiben. 

Commerzbank (WKN: CBK100)

Der Vorstoß von Knof ist durchaus positiv zu bewerten. Er lässt seinen Versprechungen, die Commerzbank in eine bessere Zukunft zu führen, Taten folgen. Ob die Klage allerdings finanziellen Erfolg haben wird, ist fraglich. Die Beweislast liegt bei Schadenersatzklagen stets bei dem Geschädigten. Zudem mahlen die Mühlen der Justizia langsam – erst recht in diesen Corona-Zeiten. Die Commerzbank-Aktie , die auf der Empfehlungsliste des AKTIONÄR steht, kann zum Handelsende zumindest ihr Minus verringern. Investierte Anleger bleiben dabei und beachten den Stopp bei 4,00 Euro.

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Commerzbank.


Hinweis auf Interessenkonflikte gemäß § 34b WpHG: Aktien von Commerzbank befinden sich im Aktionär-Depot von DER AKTIONÄR.

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