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15.03.2022 Nikolas Kessler

Bitcoin & Co: Keine Mehrheit für EU-Verbot

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Bitcoin

Ein Gesetzentwurf, der faktisch ein Verbot bestimmter Kryptowährungen in der Europäischen Union zur Folge gehabt hätte, hat bei der Abstimmung am gestrigen Montag keine Mehrheit gefunden. Die Kryptobranche reagiert erleichtert. Nennenswerte Impulse für die Kursentwicklung von Bitcoin und Co gab es aber nicht.

Grüne, Sozialdemokraten und Linke sind im EU-Parlament mit dem Versuch gescheitert, ein De-facto-Verbot der Digitalwährung Bitcoin zu ermöglichen. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für Wirtschaft und Währung stimmte am Montag gegen einen entsprechenden Änderungsantrag von Regeln für Krypto-Dienstleistungen. Die „Markets in Crypto Assets“ -Richtlinie (MiCA) soll auf Vorschlag der EU-Kommission erstmals einheitliche Regeln für Digital- und Kryptowährungen wie den Bitcoin schaffen.

Der Änderungsantrag, der abgelehnt wurde, hätte faktisch ein Verbot des energieintensiven Konsens- und Schutzverfahrens „Proof of work“ (PoW) bedeutet, das zur Verifizierung von Transaktionen im Netzwerk des Bitcoins und anderen Kryptowährungen Verwendung findet.

Dabei müssen mittels Spezialrechnern sehr aufwendige Rechenaufgaben gelöst werden – ein Prozess, der „Mining“ genannt wird. Der große Energiebedarf dieser Berechnungen sorgt bereits seit Jahren für hitzige Debatten über die Nachhaltigkeit von Kryptowährungen. Je höher der Bitcoin-Preis steigt, desto mehr sogenannte Bitcoin-Miner konkurrieren um das Schürfen neuer Münzen. Damit steigen die Komplexität der Rechenaufgaben und somit der Energieverbrauch.

Für einen Alternativantrag ohne ein explizites Verbot des „Proof-of-work“-Verfahrens stimmte eine Mehrheit: 32 Abgeordnete waren dafür, 24 dagegen, 3 Abgeordnete enthielten sich. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen sich nun noch auf eine gemeinsame Position einigen.

Gemische Reaktionen auf das Ergebnis

Der CSU-Abgeordnete Markus Ferber begrüßte das Ergebnis: „Ich bin froh, dass ein Bitcoin-Verbot mit klarer Mehrheit abgeschmettert wurde“, sagte der Politiker. „Ein Verbot der ‚Proof of work‘-Technologie hätte die EU als Krypto-Standort komplett unattraktiv gemacht und hätte ein Signal der Innovationsfeindlichkeit ausgesandt.“ Es gebe bei virtuellen Währungen viele berechtigte Fragen, doch seien Komplettverbote nicht der richtige Weg.

Stefan Berger (CDU), der für den MiCA-Bericht im Ausschuss als Berichterstatter zuständig war und dessen Vorschlag nun angenommen wurde, sprach von einem ersten Etappensieg.

Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen zeigte sich hingegen enttäuscht. „Jetzt werden die Standards für nachhaltige Krypto-Assets vermutlich woanders wie in den USA gesetzt“, sagte Andresen. „Krypto-Assets und vor allem die dahinterstehende Blockchain-Technologie bieten einige Chancen. Wir dürfen aber die Augen vor der verheerenden ökologischen Bilanz und der ungleichen Verteilung nicht verschließen.“

Bitcoin (ISIN: CRYPT0000BTC)

Der hohe Energiebedarf beim Krypto-Mining ist zweifelsohne ein großer Nachteil von Bitcoin und Co. Ein stumpfes Verbot – zumal auf die EU begrenzt – hält DER AKTIONÄR aber für den falschen Weg, da das Problem dadurch nur verlagert und Europa an Innovationskraft verlieren würde. Stattdessen müssen Lösungen gefunden werden, um die Energiebilanz zu verbessern. Die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Quellen, was vielen Mining-Firmen alleine aus Kostengründen bereits tun, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Dass ein De-facto-Verbot von Bitcoin und Co in der EU zunächst abgewendet wurde, hat gemessen an der Kursentwicklung am Kryptomarkt keine nennenswerten Auswirkungen gehabt. Der Bitcoin-Kurs arbeitet im Bereich von 39.000 Dollar an einer Stabilisierung. Der Ukraine-Krieg und die nahende Zinswende in den USA könnten kurzfristig aber jederzeit für einen erneuten Anstieg der Volatilität sorgen.

Hinweis auf Interessenskollision:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Bitcoin.

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Mit Material von dpa-AFX.

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