Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Bei Atoss Software könnte dies zu einer Sonderkonjunktur führen. Mit einem Plus von mehr als 50 Prozent seit Jahresanfang zählt die Aktie schon jetzt zu den absoluten Top-Performern unter den heimischen Nebenwerten.
Unternehmen müssen künftig die Arbeitszeiten der Mitarbeiter systematisch dokumentieren. Auch Heimarbeit oder Außendienst werden demnach künftig registriert werden. Alle EU-Staaten sind verpflichtet, dieses Urteil umsetzen, so die obersten Richter am EuGH in Luxemburg. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur das garantiere die im EU-Recht zugesicherten Arbeitnehmerrechte.
Bei Atoss Software könnte dies zu einer Sonderkonjunktur führen. Die Münchner sind auf sogenannte Workforce-Management-Lösungen spezialisiert. Ein Teilgebiet dabei: Lösungen für die Erfassung von Arbeitszeiten. Die Gesellschaft hat bereits eine Checkliste für die Gesetzeskonforme und effektive Arbeitszeiterfassung online gestellt.
Die Gesellschaft befindet sich auch ohne das mögliche Zusatzgeschäft auf einem dynamischen Wachstumskurs. Nach dem Rekordjahr 2018 wurde der Umsatz im ersten Quartal um 17 Prozent auf 16,9 Millionen Euro gesteigert. Das operative Ergebnis stieg um 20 Prozent auf 4,6 Millionen Euro – die Marge beträgt stolze 27 Prozent.
Der Vorstand geht daher davon aus, auch im vierzehnten Jahr in Folge auf Wachstumskurs zu bleiben. Er erwartet ein Umsatzwachstum von elf bis 13 Prozent und eine EBIT-Marge von 25 bis 28 Prozent - trotz weiterer geplanter Investitionen insbesondere in den Vertriebsbereich zur Erschließung neuer Märkte und Branchen.
Ein Blick auf den Chart zeigt: Der Optimismus des Vorstands wird auch von den Investoren geteilt. Mit den starken Zahlen zum Jahresauftakt hat sich der Aufwärtstrend beschleunigt. Die nächsten Daten gibt es erst Anfang August. Bis dahin heißt es: Gewinne laufen lassen – und die Arbeitszeit nicht überschreiten!