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Astrazeneca: Jetzt entscheidet das Gericht

Astrazeneca: Jetzt entscheidet das Gericht
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Marion Schlegel 26.05.2021 Marion Schlegel

Nach der Klage der EU-Kommission gegen Astrazeneca wegen fehlender Impfstofflieferungen haben beide Seiten ihren Streit am Mittwoch vor einem Brüsseler Gericht ausgetragen. Die Richter sollen über eine von der EU-Kommission beantragte einstweilige Verfügung entscheiden. Ziel ist nach Angaben der Brüsseler Behörde die schnelle Lieferung von Millionen weiterer Impfdosen. Wann das Gericht entscheidet, war zunächst offen.

Astrazeneca (WKN: 886455)

Die EU-Kommission hatte 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von dem britisch-schwedischen Unternehmen bestellt und setzte auf Lieferungen bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet. Insgesamt käme man so nur auf ein Drittel der vereinbarten Menge. Die Firma macht Produktionsprobleme geltend.

Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Das Unternehmen weist dies zurück. Der Vertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse "best reasonable efforts" zur Erfüllung der Zusagen unternehmen – zu Deutsch in etwa "alle vernünftigen Anstrengungen". Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.

Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen.

Die Aktie von Astrazeneca präsentiert sich derweil am heutigen Mittwoch nahezu unverändert. Zuletzt konnte das Papier aber eine schöne Aufholjagd hinlegen. Eine aktuelle Einschätzung zur Aktie lesen Sie im neuen der neuen Ausgabe 22/2021 des AKTIONÄR, die Sie hier heute Abend ab 22 Uhr herunterladen können.

(Mit Material von dpa-AFX)

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