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02.05.2022 Nikolas Kessler

Apple: Schon wieder Ärger mit der EU

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Apple zählt zu den größten und mächtigsten Konzernen der Welt – und eckt als solcher immer wieder auch beim Wettbewerbs- und Aufsichtsbehörden verschiedener Länder an. Nach den Querelen um Zugang und Gebühren im App Store wittert die EU-Kommission nun auch beim Bezahldienst Apple Pay einen Wettbewerbsverstoß.

Nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission verstößt Apple gegen europäische Wettbewerbsvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, den Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten zu beschränken und damit den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen zugunsten seiner eigenen Lösung Apple Pay einzuschränken, teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit.

„Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen“, kommentierte die zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Es lägen nun aber Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt würden.

Es drohen hohe Strafen – Apple gibt sich gelassen

Apple hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äußern. Bleiben die Wettbewerbshüter danach bei ihrer Einschätzung, könnte auf den Konzern eine hohe Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Unter anderem Banken sehen sich schon lange bei kontaktlosem Bezahlen auf dem iPhone benachteiligt. Sie kritisieren vor allem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann.

Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen. Apple sieht das als technische Lösung, um Sicherheit und Datenschutz bei den Zahlungen zu gewährleisten und versichert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.

Der iPhone-Konzern betonte in einer ersten Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung, dass Apple Pay nur eine von vielen Bezahlmöglichkeiten für europäische Verbraucher sei, allen den gleichen Zugang zum NFC-Chip gewähre und Maßstäbe bei der Sicherheit setze. Man werde weiterhin mit der Kommission im Gespräch bleiben.

Die EU-Kommission treibt mit der Vorlage der Beschwerdepunkte ein weiteres Verfahren gegen Apple voran. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie Apple offiziell unfairen Wettbewerb in seinem App-Store auf iPhone und iPad vorgeworfen. Apple benachteiligt demnach andere Anbieter von Musikstreaming-Apps und muss auch deswegen eine Strafe fürchten.

Apple (WKN: 865985)

Wettbewerbsrechtliche Vorwürfe und Untersuchungen gab und gibt es bei Apple immer wieder – was bei einem global agierenden Konzern dieser Größenordnung auch nicht wirklich überrascht. Im ohnehin angespannten Marktumfeld ist die Meldung jedoch ein weiterer Unsicherheitsfaktor, der am heutigen Mittwoch für weiteren Druck auf den Aktienkurs sorgt. Dessen ungeachtet bleibt DER AKTIONÄR auf lange Sicht bullish für die Apple-Aktie. 

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Mit Material von dpa-AFX.

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