Apple wirbt seit Jahren mit der Wasserresistenz der iPhone-Modelle. Eine Garantie dafür will das Unternehmen aber nicht geben. Der italienischen Verbraucherschutzbehörde AGCM war das ein Dorn im Auge und hat dem US-Tech-Riesen wegen „unlauteren Geschäftspraktiken“ nun kurzerhand eine Millionenstrafe aufgebrummt.
„Irreführend“ und „aggressiv“ sei die Werbung von Apple hinsichtlich der Wasserresistenz verschiedener iPhone-Modelle, so die italienische Behörde. Zwei Apple-Töchter müssen deshalb nun zehn Millionen Euro Strafe zahlen. Zudem muss Apple einen entsprechenden Warnhinweis auf der italienischen Website anzeigen.
Einschränkungen und Garantieausschluss
In dem Streit zwischen den Verbraucherschützern und dem Tech-Konzern geht es um die Angabe, dass die Modelle von iPhone 8 bis iPhone 11 bis zu 30 Minuten in ein bis vier Meter Wassertiefe überstehen – was Apple durch die Klassifizierung der Geräte mit entsprechenden IEC-Normen und IP-Standards bewirbt.
Die italienischen Aufseher stören sich aber daran, dass die angepriesene Wasserresistenz nur unter Laborbedingungen – etwa in klarem, stehenden Wasser – erreicht werde. Unter „normalen Verwendungsbedingungen“ könne dagegen sehr viel schneller Wasser in die Geräte eindringen und sie zerstören. Dessen ist man sich wohl auch bei Apple bewusst und schließt Schäden durch Flüssigkeiten explizit aus der Garantie aus – ein weiterer Kritikpunkt der Behörde.
Apple selbst äußerte sich nicht zu der Strafe – und dürfte diese angesichts der vergleichsweise geringen Höhe wohl einfach bezahlen, ohne zusätzliches Aufsehen zu erregen. Auch die Anleger in den USA hat die Meldung aus Italien am Montag nicht sonderlich interessiert. Unterstützt von bullishen Analystenkommentaren trotzte sie dem schwächelnden Gesamtmarkt und ging rund zwei Prozent höher aus dem Handel.
DER AKTIONÄR bleibt auch für die weitere Entwicklung der Apple-Aktie optimistisch und bestätigt die Kaufempfehlung. Investierte Anleger bleiben dabei.
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte:
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren: Apple.