Die Europäische Kommission steht laut Medienberichten kurz davor, eine Strafe in Höhe von rund 500 Millionen Euro (rund 536 Millionen Dollar) gegen Apple zu verhängen. Grund dafür sind mutmaßliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in der EU im Zusammenhang mit dem App Store. Für die Investoren ist das kein neues Thema.
Der Vorwurf gegen Apple konzentriert sich darauf, dass das Unternehmen konkurrierende Musikstreaming-Dienste, insbesondere Spotify, auf seinen Plattformen benachteiligt und seine eigene Musik-App, Apple Music, bevorzugt haben soll. Im Kern der Untersuchung standen die Regelungen des App Stores, die es Unternehmen wie Spotify verbieten, Abonnements direkt in der App zu verkaufen, ohne die Abrechnungsdienste des App Stores zu nutzen, die bis zu 30 Prozent Provision erheben.
Die Untersuchung, die auf eine Beschwerde von Spotify aus dem Jahr 2019 zurückgeht, führte 2021 zu formellen Anklagen gegen Apple wegen Wettbewerbsbeschränkungen, wobei der Umfang der Untersuchung später eingeschränkt wurde. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Apple andere App-Anbieter daran gehindert hat, Nutzer über günstigere Abonnementalternativen außerhalb des App Stores zu informieren. Das würde einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsgesetze darstellen.
EU macht Ernst
Dieser wiederum könnte dazu führen, dass die Kommission dem Tech-Schwergewicht vorwirft, seine Marktmacht zu missbrauchen und den „unfaire Handelsbedingungen“ im Musikstreaming-Geschäft einen Riegel vorscheibt, berichtete am Sonntag die Financial Times unter Berufung auf mit der Angelegenheit vertraute Personen.
Zudem droht Apple mit gut einer halben Milliarde Euro eine der höchsten Strafen, die die EU bislang gegen ein großes Technologieunternehmen verhängt hat. Für den Konzern wäre es sogar die erste derartige Strafe aus Brüssel – auch wenn die Apple mit dem Geschäftsgebaren im App Store schon länger im Visier der Aufsichtsbehörden steht. In Frankreich wurde das Unternehmen bereits zu einer Strafe von 1,1 Milliarden Euro verurteilt, die später jedoch auf 372 Millionen Euro reduziert wurde.
Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Vorgehensweise der EU und erfolgt im Vorfeld des Inkrafttretens des Digital Markets Act im März. Das neue Gesetz zielt darauf ab, wettbewerbswidrige Praktiken von großen Technologieunternehmen, die als „Gatekeeper“ angesehen werden, anzugehen.
Kleinere Internetfirmen und andere Technologieunternehmen haben sich lange über die Geschäftspraktiken dieser Technologiegiganten beschwert. Der Digital Markets Act wird Apple unter anderem dazu verpflichten, Drittentwicklern die Verbreitung von Apps außerhalb des iOS Stores zu ermöglichen und diesen Apps zu erlauben, ihre Kunden direkt zu berechnen.
Ob und wieviel Strafe Apple bezahlen muss, will die Europäische Kommission laut den Berichten im März verkünden. Doch selbst die gemeldeten 500 Millionen Euro dürften für das Tech-Schwergewicht zu verschmerzen sein. Zumal im Rahmen des Gesetzes Strafen von bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes möglich sind. Apple kann gegen die Entscheidung der EU-Kommission Einspruch einlegen, schweigt bislang aber zum weiteren Vorgehen.
Drohende Strafen im Zusammenhang mit dem App Store können die Anleger nicht mehr schocken. Die Apple-Aktie reagiert zum Start in die neue Woche kaum auf die Medienberichte vom Wochenende und notiert hierzulande wenig verändert im Bereich des Freitagsschlusskurses. In den USA wird am Montag wegen eines Feiertags nicht gehandelt. Auch DER AKTIONÄR sieht keine Handlungsbedarf bei Apple und bleibt langfristig bullish.
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Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.
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