Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am heutigen Dienstag mit der Frage, ob das US-Technologieunternehmen Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Sollte der Karlsruher Senat diese Einstufung des Bundeskartellamtes bestätigen, unterläge der iPhone-Konzern einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Der BGH entscheidet in erster und letzter Instanz über die von Apple eingelegte Beschwerde.
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind. In einem ersten Schritt stellt die Behörde dabei unabhängig von einem konkreten Verstoß fest, dass ein Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung hat. Im zweiten Schritt kann das Kartellamt dann Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.
Das Bundeskartellamt hatte die Frage 2023 bejaht. Der US-Technologiekonzern unterläge damit einer strengeren Missbrauchsaufsicht der Wettbewerbshüter. Gegen die Einstufung wandte sich das Unternehmen mit einer Beschwerde nach Karlsruhe. Der Kartellsenat des BGH entscheidet nun darüber in erster und letzter Instanz.
Bei Apple läuft es derzeit ohnehin alles andere als rund. Zoll-Sorgen, China-Schwäche, kritische Analystenstimmen und zuletzt auch Verzögerungen bei der Einführung von KI-gestützten Verbesserungen für die Sprachassistentin Siri haben die Aktie weiter absinken lassen. Dabei ist das Papier auch unter die wichtige 200-Tage-Linie gerutscht. Wichtig ist nun, dass die psychologisch viel beachtete 200-Dollar-Marke sowie insbesondere das Augusttief 2024 nicht unterschritten werden. In den vergangenen Tagen hat sich das Papier aber im Bereich von 210 Dollar stabilisieren können.
Auch wenn das charttechnische Bild kurzfristig angeschlagen ist, bleibt DER AKTIONÄR mittel- und langfristig zuversichtlich für seine laufende Empfehlung. Apple hat in der Vergangenheit schon des Öfteren bewiesen, wie schnell man sich aus schwierigen Phasen befreien konnte. Ein Stopp bei 162 Euro sichert die Position nach unten ab.
Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.
Enthält Material von dpa-AFX