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Alphabet: EU-Kommission will die Aufspaltung

Alphabet: EU-Kommission will die Aufspaltung
Foto: nikkimeel/Shutterstock
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14.06.2023 ‧ Benedikt Kaufmann

Jetzt ist es offiziell: Die EU-Kommission hat die vorläufigen Ergebnisse ihrer Google-Untersuchung veröffentlicht. Das Ergebnis: Google verstößt gegen EU-Kartellvorschriften, indem es den Wettbewerb im Bereich der Technologien für Online-Werbung („Adtech“) verzerrt. Hart: Die Lösung dieses Konfliktes sei laut der Kommission nur durch die Veräußerung eines Teils der Google-Dienste zu erreichen.

Google hat im Online-Werbemarkt eine besondere Position: Der Konzern verkauft nicht nur Anzeigen, sondern betreibt auch die Plattform, mit der sie im Netz ausgeliefert werden. Daher verfügt Google nach Einschätzung von Experten über einen Informationsvorsprung, wenn es um die Frage geht, wie Verbraucherinnen und Verbraucher im Netz unterwegs sind.

EU-Kommission

Dieses Wissen kann auch dazu genutzt werden, um Anzeigen gezielter als andere auszuspielen. Und tatsächlich: „Die Kommission ist zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass Google mindestens seit 2014 seine beherrschende Stellung missbraucht hat“, hieß es in der Pressemitteilung.

Konkret geht es beispielsweise darum, dass Google seine eigene Werbebörse AdX begünstigt haben soll, indem AdX im Voraus über das beste Gebot von Wettbewerbern informiert worden sei. Zudem soll der hauseigene Werbedienst Google Ads, über den etwa andere Unternehmen Anzeigen auf zu Google gehörenden Seiten schalten können, beispielsweise konkurrierende Werbebörsen gemieden haben, was AdX zur attraktivsten Werbebörse gemacht habe.

Von Google hieß es: "Wir widersprechen der Auffassung der Kommission und werden entsprechend reagieren." Die Untersuchungen der Kommission konzentrierten sich auf einen eng eingegrenzten Aspekt des Werbegeschäfts und seien nicht neu. "Google sieht sich weiter dazu verpflichtet, in dieser hart umkämpften Branche einen Mehrwert für seine Publisher- und Werbe-Partner zu schaffen."

Im Raum stehen hohe Strafen. Google kann zu den vorläufigen Vorwürfen Stellung nehmen. Aber wenn die Kommission zum endgültigen Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für einen Bruch von EU-Recht vorliegen, kann sie – wenn Google nicht durch einen Verkauf Abhilfe schafft – eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Die Alphabet-Aktie reagiert auf die vorläufigen Ergebnisse der EU-Kommission mit einem Minus von einem Prozent. Anleger werfen aber nicht die Flinte ins Korn und rechnen mit der Aufspaltung des Kerngeschäfts, sondern warten vorerst ab, wie eine ausführliche Stellungnahme von Google ausfällt.

Alphabet (C) (WKN: A14Y6H)

Mit Material von dpaAFX.

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